Umfrage: Nur ein Drittel der Compliance-Officers in Versicherungen hält die Solvency-II-Richtlinie für notwendig hält Ein weiteres Drittel bewertet Solvency II als "Überregulierung" - Zwei Drittel wünschen sich von der BaFin klare Handlungsrichtlinien für die Solvency II-Umsetzung
(28.11.11) - Compliance-Officer deutscher Versicherungen sind sich sicher, dass im Rahmen der kommenden Solvency-II-Richtlinie die Compliance-Funktion in Versicherungsunternehmen einen deutlich höheren Stellenwert bekommen wird. Einige Fragen ergeben sich jedoch bei der konkreten Umsetzung der neuen EU-Richtlinie. So lautet das Ergebnis einer Blitzumfrage, die der Berliner Compliance-Spezialist digital spirit unter 130 Compliance-Verantwortlichen deutscher Versicherer im Oktober dieses Jahres durchführte.
Obwohl die Richtlinie erst 2013 in Kraft tritt, sind alle Teilnehmer der Umfrage bereits jetzt damit beschäftigt, die Solvency-II-Anforderungen umzusetzen. Allerdings gaben knapp 80 Prozent der Teilnehmer an, noch nicht einmal die Hälfte der vorgegebenen Herausforderungen zu erfüllen. Ein Grund dafür könnten die fehlenden konkreten Vorgaben sein. Zwei Drittel wünschen sich beispielsweise von der BaFin klare Handlungsrichtlinien.
Die Mehrheit der Rückmeldungen zeigt, dass die Versicherer ihre zuständigen Mitarbeiter derzeit auf die gestiegenen Compliance-Anforderungen vorbereiten und bestrebt sind, mögliche Qualifikationslücken zu erkennen. Der Aufbau eines internen Kontrollsystems zur ständigen Überwachung der Einhaltung der Solvency-II-Richtlinie und die Schulung der Mitarbeiter stehen bei knapp der Hälfte dieser Unternehmen momentan ganz oben auf der Agenda. Interessant ist, dass knapp 90 Prozent der Teilnehmer erwarten, dass die Bedeutung der Compliance-Funktion für den Unternehmenserfolg durch die neuen Beratungs- und Gestaltungsaufgaben wachsen wird, jedoch nur ein Drittel die Solvency-II-Richtlinie für notwendig hält. Ein weiteres Drittel bewertet sie als "Überregulierung".
Die Lebens- und Sachversicherer wurden zusätzlich zu den Themen Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung befragt. "Seit 2008 sind viele Geldwäsche-Maßnahmen nicht mehr konkret im Gesetz festgelegt, sondern die Versicherer müssen ihre Geschäftstätigkeit auf der Grundlage einer eigenen Gefährdungsanalyse selbst bewerten und je nach Risiko angemessene Maßnahmen treffen. Wie erwartet, belegt die Umfrage hier einen intensiven Schulungsbedarf", sagt Stefan Gehrke, Rechtsanwalt und Compliance-Officer der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G., der als Fachautor maßgeblich an der Entwicklung der Compliance-Lernprogramme von digital spirit beteiligt ist. (digital spirit: ra)
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