Aufsichtsrechtliche Anforderungen


Studie: Bankaufsichtsräte müssen aktivere Rolle übernehmen
Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen erhalten nur ein befriedigendes Zeugnis - Änderungen in der Bankenregulierung führen zu einer deutlichen Stärkung der Internal Governance von Kreditinstituten

(29.07.15) - Die Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) zur Führungsorganisation von Banken sowie die Vorschläge der BaFin zu den Anforderungen an die Mitglieder von Bankvorständen und Verwaltungs- und Aufsichtsräten finden bei Bank-Managern und Finanzexperten eine breite Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die geforderten Mindestkompetenzen, die Verwendung klarer Anforderungskriterien zur Auswahl der Gremienmitglieder sowie eine Begrenzung der Mandatshöchstzahl. Darüber hinaus sollte aus Sicht der Befragten spätestens alle zwei Jahre eine externe Prüfung der Aufsichtsorgane erfolgen. Die verpflichtende Einführung einer Frauenquote lehnt die große Mehrheit jedoch ab.

Das ist das Ergebnis der aktuellen GBB-Blitzumfrage "Wie gut sind die Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten?", die unter der Leitung von Professor Dr. Peter Ruhwedel, Wissenschaftlicher Leiter des KCU KompetenzCentrum für Unternehmensführung & Corporate Governance an der FOM Hochschule Duisburg, durchgeführt wurde. An der Befragung haben insgesamt 174 Personen teilgenommen, von denen über 80Prozent entweder Mitglied eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans, Geschäftsführer oder leitender Angestellter sind.

Kreditinstitute nur eingeschränkt auf Herausforderungen vorbereitet
Aufsichtsrechtliche Anforderungen, Niedrigzinsniveau sowie Digitalisierung sind nach Ansicht der Befragten die Top3-Herausforderungen für Banken in Deutschland. Gleichzeitig werden hier die größten Defizite der Institute zur Bewältigung der Aufgaben gesehen. "Es ist überraschend, dass die aufsichtsrechtlichen Anforderungen als größere Herausforderungen für die Institute als etwa das aktuell niedrige Zinsniveau oder die notwendige Digitalisierung der Banken gesehen wird", sagt Professor Ruhwedel. "Die zunehmende Regulierung ist gleichzeitig Bürde und Treiber zur Transformation und Risikoabsicherung der Institute - in dem notwendigen Veränderungsprozess sollten auch die Aufsichtsorgane eine deutlich aktivere Rolle einnehmen: dies betrifft sowohl die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen als auch insbesondere die Anpassung der Geschäftsmodelle" ergänzt Dr. Dirk Thiel, Geschäftsführer der GBB-Rating Gesellschaft für Bonitätsbeurteilung mbH, die regelmäßig die GBB-Blitzumfrage zu aktuellen Bankthemen durchführt.

Verwaltungs- und Aufsichtsräte sollen aktiver und engagierter werden
Den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen wird von den Befragten insgesamt nur ein befriedigendes Zeugnis ausgestellt: Während zeitliche Verfügbarkeit und Sachkunde noch am besten bewertet werden, werden Engagement, Unabhängigkeit und vor allem Rollenwahrnehmung am kritischsten gesehen. Neben der im Gesetz vorgesehen Erhöhung der fachlichen Kompetenzen scheint daher ein Rollenwandel bei den Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich zu sein, der zu einer Aktivierung der Gremien beiträgt. "Die gesetzlichen Regelungen zielen insbesondere auf eine Stärkung der Fachkompetenzen in den Gremien", sagt der wissenschaftliche Leiter des KCU KompetenzCentrums. "Zukünftig wird sich jedes Mitglied eines Verwaltungsrats einer Sparkasse oder eines Bankaufsichtsrats fragen müssen, ob es etwa über genügend Finanzwissen verfügt und auch hinreichend Zeit für das Mandat aufwendet. Auch wenn ein Aufsichtsratsmitglied kein Universalexperte sein muss, müssen insbesondere im Finanzbereich Mindestkompetenzen vorhanden sein, die eine eigene Beurteilung ermöglichen." Die Institute brauchen daher klare Anforderungsprofile und strukturierte Auswahlprozesse sowie eine angemessene interne Organisation der Gremientätigkeit.

Gesetzliche Änderungen stärken Internal Governance der Banken
Als Reaktion auf die Folgen der Finanz- und Bankenkrise wurden auch die rechtlichen Anforderungen an Geschäftsleiter und die Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen ausgeweitet. Dieser Teil der regulatorischen Änderungen wird durch die Studienteilnehmer positiv bewertet. "Vor dem Hintergrund des nur befriedigenden Zeugnisses für die Bankaufsichtsräte ist es nicht überraschend, dass die durchgeführten rechtlichen Änderungen auf Zustimmung stoßen", sagt Professor Peter Ruhwedel. "Die Selbstregulierung im Bankenbereich scheint nicht funktioniert zu haben und gerade die Verwaltungs- und Aufsichtsräte werden deutlich stärker in der Pflicht gesehen." Die Befragten wünschen sich dabei mehrheitlich eine Überwachung der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durch die BaFin. "Auch für Ratingagenturen gewinnt die Führungsorganisation als Bewertungskriterium immer mehr an Bedeutung", so Thiel; "wir sehen uns diesen Aspekt im Ratingprozess sehr genau an".

Autor der Studie Professor Dr. Peter Ruhwedel:
Peter Ruhwedel ist Wissenschaftlicher Leiter des KCU KompetenzCentrum für Unternehmensführung & Corporate Governance und Professor für Strategisches Management und Organisation an der FOM Hochschule in Duisburg. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Bereich Corporate Governance, insbesondere Fragen der Zusammensetzung und Tätigkeit von Aufsichtsräten. Vor seiner Berufung an die FOM Hochschule im Jahr 2011 war er über zehn Jahre als Unternehmensberater tätig, zuletzt als Partner einer international führenden Managementberatung. Neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer ist Peter Ruhwedel Gründer und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Effizienzprüfung (diep).
(FOM Hochschule Duisburg: ra)



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