vzbv fordert Verbesserungen im Telemediengesetz


Umfrage: Verbraucher straucheln beim Löschen ihrer Internet-Accounts
- Mittelfristig hält der vzbv eine umfassende Regelung im Bundesdatenschutzgesetz für erforderlich
Verbraucherrechte in der digitalen Welt: Das Internet darf nicht zur Datenfalle werden


(20.12.11) - Sich bei einem Internetdienst anzumelden ist leicht, das Benutzerkonto wieder zu löschen häufig schwer. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Forschungsinstituts Aris im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Jeder zweite Internetnutzer, der dies schon einmal versucht hat, fand die Möglichkeit zum Löschen erst nach längerem Suchen. Hatten sie diese gefunden, waren die meisten Nutzer mit Hindernissen konfrontiert. Nur jeder Dritte meinte, der Löschvorgang sei unproblematisch gewesen. Die Umfrage erfolgte im Rahmen des Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Der vzbv fordert, verbraucherfreundlichere Vorgaben zur Löschung von Nutzerkonten im Telemediengesetz zu verankern. "Das Internet darf nicht zur Datenfalle werden", erklärt Vorstand Gerd Billen.

Die Bundesregierung steht bei dem Thema auf der Bremse. Dort ist Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler für das Telemediengesetz zuständig. Bereits im März dieses Jahres hatte der Bundesrat auf Initiative Hessens eine Novellierung auf den Weg gebracht, die unter anderem ein "leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Bedienelement zur Löschung von Nutzerkonten" vorsieht. Die Bundesregierung hat dies jedoch mit Verweis auf anstehende EU-Regelungen abgelehnt. Doch bis in Brüssel die Datenschutzrichtlinie beschlossen und in den Mitgliedstaaten umgesetzt ist, dürften noch Jahre vergehen. "Es wäre einfach, das Problem zu lösen. Die Regierung geht trotzdem den komplizierten Weg", kritisiert Billen.

Rund 12.000 Internetnutzer unterstützen Online-Petition
Die Bundesratsinitiative zum Telemediengesetz sieht auch eine Verpflichtung zu maximalen Datenschutzeinstellungen bei Sozialen Netzwerken vor. Dass die Länderkammer damit einen Nerv trifft, zeigt die Resonanz auf die Online-Petition des vzbv, die am 4. Dezember endete. 11.862 Internetnutzer haben die Forderung nach datenschützenden Voreinstellungen mit dem Ziel "Weniger Stress im digitalen Leben" unterstützt. Mittelfristig hält der vzbv eine umfassende Regelung im Bundesdatenschutzgesetz für erforderlich. Eine Novellierung steht im Zusammenhang mit dem vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière angekündigten Schutz der Verbraucher vor ungewünschter Profilbildung im Internet ohnehin an ("Rote-Linien-Gesetz").

Repräsentative Umfrage zur Löschung von Nutzerkonten
Das Forschungsinstitut Aris hat für das vzbv-Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt die Umfrage zur Löschung von Nutzerkonten durchgeführt und zwischen dem 2. und 15. September 2011 insgesamt 1.465 Personen im Alter ab 14 Jahren befragt. In die repräsentative Untersuchung gingen 1.008 Personen ein, die das Internet auch für private Zwecke nutzen. 83 Prozent davon besitzen mindestens einen Online-Account. 37 Prozent von ihnen hat schon einmal versucht, diesen zu löschen.

Surfer haben Rechte
Das Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziell gefördert. Der vzbv klärt im Rahmen dessen über Möglichkeiten und Risiken des Internets auf und führt rechtliche Überprüfungen von Angeboten durch. (vzbv: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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