Umfrage zur GDPdU


Mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen sind auf digitale Betriebsprüfungen (GDPdU) nicht vorbereitet
Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Beratungsunternehmens Woelke von der Brüggen unter 2000 Unternehmen


(13.11.06) - Seit vier Jahren sind deutsche Firmen dazu verpflichtet, steuerrechtlich relevante Informationen bei einer Überprüfung in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln.
Innerhalb dieses Zeitraumes haben dem Bericht zufolge jedoch nur etwa zehn Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen ihre IT-Systeme an diese Anforderungen angepasst. Rund 60 Prozent können die Regelung nicht einhalten. Im Rahmen der Studie hat das Beratungsunternehmens Woelke von der Brüggen die IT-Infrastruktur der Firmen im Hinblick auf eine digitale Betriebsprüfung untersucht.

Neben der elektronischen Übermittlung der Daten war auch die Sicherung der Informationen ein Thema der Umfrage. Knapp 48 Prozent der Befragten gaben an, ein Backup-System zu verwenden, um die steuerrelevanten Daten zu schützen. Rund 20 Prozent verzichten der Studie zufolge gänzlich auf Sicherheitsvorkehrungen. Man kann es fast nicht glauben, dabei zeigen erste Gerichtsurteile zu Gunsten der Finanzbehörden ihre Wirkung und verdeutlichen die Durchsetzung von Sanktionen. Mit einer Verschärfung der Sanktionslage kann daher gerechnet werden.

Die Folge ist:
>> Zwangsmaßnahmen
>> Straf- und bußgeldrechtliche Ahndung
>> Versagung der gesetzlichen Steuervergünstigung
>> Schätzung
Es ist davon auszugehen das die oben genannten Sanktionen in der Praxis bei einem Verstoß gegen die „Grundsätze der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) tatsächlich Anwendung finden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf eine entsprechende Eingabe hin bereits darauf hingewiesen, dass auf Veranlassung des Bundesrechnungshofs die Wirksamkeit der Sanktionen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen effizienter gestaltet werden.

Hintergrund:
Unternehmen sind bereits seit 2002 dazu verpflichtet, den Finanzbehörden alle steuerrelevanten elektronischen Informationen zur Verfügung zu stellen. Kaum ein Unternehmen kann dies heute leisten.
Betriebsprüfer können heute einfordern, auf die Unternehmens-IT zuzugreifen oder alle steuerrelevanten Informationen auf einem Datenträger zu bekommen. Festgeschrieben ist dies in den §§146 und 147 der Abgabenordnung sowie in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums: "Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU). Dabei kann der Betriebsprüfer auf Bewegungsdaten und Stammdaten wie Kreditoren- und Debitorendaten zugreifen, ebenso wie auf alle Geschäftsunterlagen, die steuerlich relevant sind. Hierzu können auch E-Mails zählen.
Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, diese Informationen zu identifizieren, zur permanenten Nutzung und effizienten Auswertung bereit zu halten sowie auch ordnungsgemäß zu archivieren. Dies macht eine intelligente, durchgängige Datenhaltung und Datensicherung notwendig.

"Wir gehen davon aus, dass erst zehn bis 15 Prozent aller Unternehmen auf alle Belange einer digitalen Betriebsprüfung vorbereitet sind und weit mehr als ein Drittel aller Unternehmen sich noch gar nicht mit diesem Thema befasst hat", erklärt Stefan Groß, Partner der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner. Als ausgewiesener Experte für digitale Betriebsprüfungen arbeitet er mit der Woelke von der Brüggen GmbH zusammen. Die IT-Marketing-Agentur bietet ab sofort mit Unterstützung der Oracle Deutschland GmbH sowie ausgewählten Oracle-Partnern einen kostenlosen Online-Service zum Thema an.

Unternehmen können beispielsweise in einem interaktiven Test in kürzester Zeit mit geringem Aufwand ermitteln, wie gut sie auf eine digitale Betriebsprüfung vorbereitet sind. Der kostenlose Service zeigt auf, wo die Schwachstellen sind und was Unternehmen tun können, um die Anforderungen der Steuerbehörden zu erfüllen. Nach dem interaktiven Test erhalten die Teilnehmer eine detaillierte, individuelle Auswertung. Die Befragung und Auswertung ist vollkommen anonym, die Daten werden verschlüsselt übertragen. Sollte ein Testteilnehmer weitere Informationen oder Unterstützung wünschen, stehen ihm jederzeit Ansprechpartner zur Verfügung. (Woelke von der Brüggen: ra)

Lesen Sie auch den Themenschwerpunkt: Steuerrecht - GDPdU und GoBS





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