Urheberrecht und Praxis der GEMA


Der Kampf der Piratenpartei gegen die GEMA geht weiter: Jetzt geht es in die Berufung
Verstoß gegen das im Gesetz verankerte Willkürverbot (§7 UrhWG)?

(30.07.14) - Nachdem die Klage gegen die GEMA von Bruno Kramm, Mitglied der Piratenpartei, Musiker und Urheber, die er gemeinsam mit seinem Bandkollegen Stefan Ackermann eingereicht hat, in erster Instanz in einem Urteil vom 13. Mai 2014 vom Landesgericht Berlin abgewiesen wurde, geht Kramm jetzt in Berufung. Mit seiner Klage möchte er den Status Quo in der Musikbranche verändern, der Musikverlagen pauschal 40 Prozent der GEMA-Einnahmen zugesteht, ohne dabei eine nachweisliche Gegenleistung erbringen zu müssen. Aktuell ist die Situation so, dass die Einnahmen, welche die GEMA aus der Verwertung der ihr von den Urhebern treuhänderisch eingeräumten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche (z.B. aus der Geräte- und Leermedienabgabe) erzielt, im Verhältnis 60 zu 40 zwischen Urheber und Verleger verteilt werden. Das sieht der GEMA-Verteilungsplan vor, der regelmäßig in den Verlagsverträgen zwischen Komponisten und Musikverlagen in Bezug genommen wird.

"In der Klage geht es nicht um einen persönlichen Vorteil. Wir klagen, um die ungerechte Praxis der GEMA endlich zu beenden. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir in der zweiten Instanz erfolgreich sein werden, liegt bei nahezu 100 Prozent", glaubt Kramm. Er bezieht sich dabei auf eine vergleichbare Klage im Bereich Literatur gegen die Verwertungsgesellschaft der Autoren, der VG Wort. Bis 2012 wurden Verlage sogar mit 50 Prozent beteiligt. Diese Praxis wurde vom Landesgericht München als Verstoß gegen das im Gesetz verankerte Willkürverbot (§7 UrhWG) gewertet und untersagt.

In der Urteilsbegründung hieß es damals: Die Verleger bringen normalerweise keine eigenen Rechte beziehungsweise Vergütungsansprüche in die VG Wort ein und haben daher keinen Anspruch auf Beteiligung an den Einnahmen. Das Urteil des Landgerichts München entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesgerichtshofs (BGH). In Bezug auf die Vergütungsansprüche hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Urteilen festgestellt, dass die Erlöse ausschließlich den Urhebern zustehen.

"Die Praxis der GEMA verstößt ebenfalls eindeutig gegen das Willkürverbot und kann so nicht weiter bestehen. Das Urteil des Landesgerichts Berlin steht in einem eklatanten Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs, des Landesgerichts München und des Oberlandesgerichts München und - soweit es um Vergütungsansprüche geht - auch des Europäischen Gerichtshofes", meint Kramm weiter. Als Themenbeauftragter der Piratenpartei für Urheberrecht setzt er sich für eine Reform des Urheberrechts und des Urhebervertragsrechts ein. In ihrem Grundsatzprogramm hat sich die Piratenpartei klar gegen die Beteiligung von Verlegern an den nur Urhebern zustehenden Lizenzen ausgesprochen und möchte die Verwertungsgesellschaften umfassend reformieren.

"Wir wollen hier einen Präzedenzfall schaffen, der die Situation für Urheber gegenüber der GEMA maßgeblich verbessern wird", betont Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. "Die Kosten können sich in den noch möglichen zwei Instanzen auf bis zu 12.000 Euro belaufen. Das kann Bruno Kramm als Privatmensch nicht finanzieren." Zu diesem Zweck hat die Piratenpartei Deutschland zur Spendenaktion »Gegen GEMA-Willkür spenden – Urheberrecht reformieren" aufgerufen. (Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

  • Mehr Wettbewerb für weniger Steuergeldausgaben

    Wie die öffentliche Verwaltung genau Steuermittel im Rahmen des öffentlichen Einkaufs einsetzt, darüber herrscht in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten Unklarheit. Das soll sich mit der Einführung sogenannter "eForms" ändern. Ab dem 25.10.2023 werden standardisierte Bekanntmachungsdokumente für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit verpflichtend. Die Nortal AG begleitet die Einführung in Deutschland von Beginn an.

  • Datenschutz-Wiki wieder online

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben seit Anfang Juli 2023 gemeinsam das Datenschutz-Wiki weiter.

  • Über ein EQS-System Missstände melden

    Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verleiht der EQS Group ihr Partner-Siegel. Der Einkaufspartner der öffentlichen Hand nimmt damit die digitalen EQS-Hinweisgebersysteme in das BBG-Portfolio auf.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen