Zertifizierte "GoBD Compliance"


proAlpha entspricht nachweislich den Vorgaben der Finanzverwaltung
GoBD-Konformität ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl von ERP-Systemen

(28.09.15) - Das Finanzwesen von proAlpha wurde für die seit Anfang des Jahres geltenden GoBD erfolgreich zertifiziert. Damit ist belegt, dass die Software die rechtlichen Vorgaben der deutschen Finanzverwaltung erfüllt, die sich hinter dem Begriff "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff", kurz GoBD, verbergen. Für Steuerpflichtige werden die Regeln meist erst zum Ende des Jahres spürbar – dann nämlich, wenn der GoBD-konforme Abschluss und damit auch eine Verfahrensdokumentation fällig werden.

GoBD-Konformität ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl von ERP-Systemen, denn sie stellt einen maschinell auswertbaren Export und eine nahtlose Übergabe von Daten aus den Systemen an die Finanzverwaltung sicher. Dank seines integrierten Dokumenten Managementsystems wird proAlpha hier zum Benchmark: Der ERP-Spezialist liefert ein bewährtes Werkzeug für die Erstellung einer Prozess-Dokumentation und genügt damit automatisch den Vorgaben der zentralen Abspeicherung, Versionierung und fristgemäßen Aufbewahrung steuerlich relevanter Dokumente

Die Premium-Zertifizierung von proAlpha wurde von der Stuttgarter Audicon durchgeführt. Sie umfasst ein elektronisches Siegel und ein schriftliches Zertifikat. Neben der bereits in 2013 erfolgreich durchgeführten Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des proAlpha Finanzwesens im Hinblick auf die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) kann das ERP von proAlpha damit ein weiteres Gütesiegel vorweisen.

GoBD statt GDPdU und GoBS
In den GoBD konkretisiert das Bundesministerium für Finanzen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchhaltung und Aufbewahrung im digitalen Zeitalter. Hierin sind einige andere Regelungen aufgegangen: die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), aber auch die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS). Eine rechtliche Vorgabe der GoBD ist beispielsweise, dass jeder Geschäftsvorfall mit eindeutiger Belegnummer, Buchungsbetrag, Währungsangabe, Buchungstext, Buchungsdatum, Buchungsperiode sowie dem Verantwortlichen versehen sein muss. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Vorgaben, die Fragen zur grundsätzlichen Ordnungsmäßigkeit und Aufzeichnungspflichten betreffen. (proAlpha Software: ra)

proAlpha Software: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

  • Mehr Wettbewerb für weniger Steuergeldausgaben

    Wie die öffentliche Verwaltung genau Steuermittel im Rahmen des öffentlichen Einkaufs einsetzt, darüber herrscht in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten Unklarheit. Das soll sich mit der Einführung sogenannter "eForms" ändern. Ab dem 25.10.2023 werden standardisierte Bekanntmachungsdokumente für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit verpflichtend. Die Nortal AG begleitet die Einführung in Deutschland von Beginn an.

  • Datenschutz-Wiki wieder online

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben seit Anfang Juli 2023 gemeinsam das Datenschutz-Wiki weiter.

  • Über ein EQS-System Missstände melden

    Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verleiht der EQS Group ihr Partner-Siegel. Der Einkaufspartner der öffentlichen Hand nimmt damit die digitalen EQS-Hinweisgebersysteme in das BBG-Portfolio auf.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen