Vereinfachte elektronische Rechnung


Regify begrüßt Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Ungeklärt waren bislang zum Beispiel die Anforderungen an das im Gesetz genannte innerbetriebliche Kontrollverfahren
Kontrollverfahren muss lediglich die korrekte Übermittlung der Rechnung und damit deren Unversehrtheit sicherstellen und muss nicht die Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG beinhalten


(16.07.12) - Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 2.7.2012 offene Fragen zur bereits am 1.7.2011 verabschiedeten vereinfachten elektronischen Rechnungslegung geklärt. "Zwölf Monate nach Gesetzesverabschiedung hat das Ministerium wichtige verbindliche Verwaltungsregelungen getroffen", sagt Kurt Kammerer, Geschäftsführer von Regify. "Der Weg ist nun endgültig frei für die vereinfachte elektronische Rechnung, die Firmen großes Einsparpotenzial bringt. Wir gehen davon aus, dass schon 2015 EU-weit mehr als 40 Prozent der Rechnungen, also gut 10 Mrd. Stück, digital sein werden." Die Regify-Gruppe bietet mit "regibill" einen entsprechenden Dienst an.

Im Fokus: Innerbetriebliches Kontrollverfahren
Ungeklärt waren bislang zum Beispiel die Anforderungen an das im Gesetz genannte innerbetriebliche Kontrollverfahren. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem neuerlichen Schreiben darauf hingewiesen, dass das genannte Kontrollverfahren lediglich die korrekte Übermittlung der Rechnung und damit deren Unversehrtheit sicherstellen muss und nicht die Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG oder zur Prüfung der inhaltlichen Ordnungsmäßigkeit der Rechnung (§§ 14 Abs. 4, 14a UStG) beinhaltet. Zudem weist das Bundesfinanzministerium nochmals darauf hin, dass es kein vorgegebenes Verfahren für die innerbetriebliche Kontrolle gibt, sondern dass jedes Verfahren geeignet ist, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft.

Kontrollverfahren durch digitalen Fingerabdruck
Die Regify-Gruppe bietet mit regibill eine Lösung, die die gesetzlichen und steuerlichen Nachweispflichten erfüllt und dem Nutzer ein Kontrollverfahren bietet, ohne dass dieser zusätzliche Arbeit hat. Um den regibill-Dienst nutzen zu können, registriert sich der Rechnungssteller einmalig mit Umsatzsteueridentifikationsnummer, Handelsregisternummer und seinem vollständigen Namen bei einem Regify-Provider. Der Versand einer Rechnung erfolgt jeweils als E-Mail-Anhang im PDF-Format.

Die elektronische Rechnung wird vor ihrem Versand per E-Mail automatisch registriert und von der Originalrechnung und dem Rechnungssteller wird jeweils ein digitaler Fingerabdruck genommen. Damit kann jede beliebige Rechnung jederzeit auch Jahre später automatisch auf Echtheit hin überprüft werden. Regibill ist Multi-Channel-fähig. Das heißt, neben elektronischen Rechnungen erleichtert regibill auch die Arbeit mit Papierrechnungen. Die regibill-Lösung richtet sich an Unternehmen und Organisationen jeder Größe und wird von zertifizierten Regify-Providern am Markt angeboten. (Regify: ra)

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