School GRC veranstaltet Compliance-Fachtagung


Compliance - Haftungsvermeidung oder Reinkarnation des ehrbaren Kaufmanns?!
Suche nach geeigneten Lösungen zur Umsetzung von Compliance


(27.10.11) - Unternehmen sind nach wie vor auf der Suche nach geeigneten Lösungen zur Umsetzung von Compliance, um damit Haftung oder Organisationsverschuldens zu vermeiden. Dabei sind noch viele Fragen offen wie etwa nach den bisher entwickelten Standards und Best Practice-Ansätzen. Aber was ist effizient, was unnötig? Welche Risiken und Chancen ergeben sich bei der Implementierung von Compliance-Management-Systemen (CMS)?

Diese und andere Themen werden auf der 1. Fachtagung von der Steinbeis-Hochschule Berlin, School of Governance, Risk & Compliance und der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) unter dem Titel "Compliance - Haftungsvermeidung oder Reinkarnation des ehrbaren Kaufmanns?!" am 4. und 5. November 2011 in Berlin diskutiert.

Renommierte Referenten wie Dr. Rolf Raum (Richter am Bundesgerichtshof, 5. Strafsenat), Prof. Dr. Katharina Beckemper (Universität Leipzig, Juristenfakultät), Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor (Kanzlei Ignor & Partner Rechtsanwälte), Dr. Roland Steinmeyer, LL.M. (Kanzlei WilmerHale), Bettina Vieler (Wincor Nixdorf AG) stehen hierzu Rede und Antwort. Verbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. sind ebenfalls auf dem Podium vertreten.

Die Tagung richtet sich besonders an Unternehmensvertreter aus den Abteilungen Compliance, Revision, Personal und Recht sowie Beratungsunternehmen und Vertreter aus Organisationen und Verwaltung, die mit den Themen konfrontiert sind. (School GRC: ra)



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Meldungen: Markt / Unternehmen

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    Als erster großer Wirtschaftsverband hat Bitkom einen umfassenden Transparenzbericht veröffentlicht. Er enthält unter anderem detaillierte Angaben zur internen Organisation, Entscheidungsprozessen, Mitgliederstrukturen, Finanzen und Beschäftigten, Kommunikation und den politischen Aktivitäten. Mit dem Transparenzbericht geht Bitkom deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

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