Selbstregulierung in der Praxis umsetzen


Unabhängiger Beschwerdeausschuss für Geodatenkodex konstituiert
Nach dem Datenschutz-Kodex für Geodatendienste können Nutzer bei der Geschäftsstelle des SRIW Verstöße gegen den Kodex melden


(21.03.13) - Die Einhaltung des Datenschutz-Kodex für Geodatendienste wird künftig von einer Beschwerdestelle überwacht. Zu diesem Zweck hat sich der "Unabhängige Beschwerdeausschuss" des Vereins Selbstregulierung Informationswirtschaft (SRIW e.V.) konstituiert. Er setzt sich aus vier Rechtsanwälten mit Spezialisierung im IT-Recht zusammen.

In den Unabhängigen Beschwerdeausschuss wurden folgende Personen berufen:
>> Prof. Niko Härting (Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der HWR Berlin)
>> Dr. Thomas Lapp (Rechtsanwalt und Mediator)
>> Dr. Stefan Ricke (Fachanwalt für IT-Recht)
>> Thomas Stadler (Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz)
>> Zum Vorsitzenden des Ausschusses wurde Dr. Thomas Lapp gewählt.

Die Mitgliederversammlung des SRIW e.V. hatte im Januar beschlossen, ausschließlich unabhängige Experten in den Beschwerdeausschuss zu berufen. Der Vorstandsvorsitzende Harald Lemke sagte dazu: "Mit der Berufung der vier Experten, die alle die Qualifikation zum Richteramt besitzen, hat der SRIW seine Glaubwürdigkeit als freiwillige Selbstkontrolle bewiesen und die Voraussetzung für die Entwicklung weiterer Selbstverpflichtungen der Internetwirtschaft geschaffen."

Nach dem Datenschutz-Kodex für Geodatendienste können Nutzer bei der Geschäftsstelle des SRIW Verstöße gegen den Kodex melden. Der Beschwerdeausschuss prüft diese Verstöße und ist berechtigt, Entscheidungen zur Behebung von Verstößen zu treffen und Sanktionen zu verhängen. Inzwischen wurde auch eine telefonische Beratungsstelle eingerichtet, die über Geodatendienste, die im Kodex enthaltenen Verbraucherrechte sowie über Widerspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten informiert. Sie ist kostenlos unter der Nummer 0800 / 7237953 zu erreichen.

Der Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. wurde im August 2011 von den Unternehmen Deutsche Post, Deutsche Telekom, Google, Microsoft, Nokia, Encourage Directories, Panolife sowie dem Branchenverband Bitkom gegründet. Sein Ziel ist es, den Verbraucher- und Datenschutz im Internet zu fördern und durch Instrumente der Selbstregulierung in der Praxis umzusetzen. So können Verbraucher seit September 2012 die Plattform www.geodatendienstekodex.de nutzen, um sich über die Funktionsweise von Geodatendiensten und die Möglichkeiten zur Unkenntlichmachung von Bildmaterial zu informieren. (Selbstregulierung Informationswirtschaft: ra)

Selbstregulierung Informationswirtschaft: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Steigender Bedarf an Compliance-Tools

    Das dänische Unternehmen Formalize, das für Whistleblower Software bekannt ist, sammelt in einer A-Series-Finanzierung 15 Millionen Euro ein und gibt die Einführung ihrer neuen Compliance-Operations-Plattform bekannt. Ziel des Unternehmens ist es, Europas führender Anbieter von Compliance-Software zu werden.

  • Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert, dass in dem beabsichtigten europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) eine sachgerechte Zuweisung von Verantwortlichkeiten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette vorgenommen wird. Nur so können die Grundrechte der Betroffenen geschützt werden, deren Daten durch KI verarbeitet werden.

  • Sicherheit & Resilienz der digitalen Gesellschaft

    Mit der Einführung der Network and Information Systems 2.0 Directive (NIS2-Richtlinie) verfolgt die Europäische Union das Ziel, ein einheitliches und erhöhtes Niveau der Cybersicherheit in ihren Mitgliedsstaaten zu etablieren. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. begrüßt die Richtlinie, die in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt wird.

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen