Textversion
Gesetze/Standards Markt Produkte Services Branchen Whitepapers Fachbeiträge Schwerpunkte Webinare CCZ Literatur Governance Compliance-Archiv Compliance-Lexikon Success Stories Wer bietet was? Sponsoren Schulungen Security-News Compliance-Shop Specials Unternehmensprofile
Home Markt Unternehmen

Markt


Hintergrund Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien Umfragen Unternehmen

Compliance-Programme

Schwerpunkt: Identity Management & Compliance Events / Veranstaltungen Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Newsletter Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Datenschutzerklärung Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

REACH und das Medizinproduktegesetz


Aufgaben und Pflichten aus der REACH-Verordnung
Veranstaltung "Medizinprodukte im Kontext REACH"


Anzeige
www.easyCredit.de

(22.02.10) - Für viele Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten ist unklar, welche Aufgaben und Pflichten aus der REACH-Verordnung resultieren. Und wie sich die Unternehmen bezüglich der CE-Kennzeichnung ihrer Produkte vorbereiten müssen. Die Veranstaltung "Medizinprodukte im Kontext REACH" am 27.04.2010 in Saarbrücken greift diese Unklarheiten bezüglich der Materialvorgaben auf.

Am 27.04.2010 findet in Saarbrücken die gemeinschaftliche Veranstaltung der tec4U Ingenieurgesellschaft mbH mit dem ZPT-Branchenforum healthcare.saarland zum Thema "Medizinprodukte im Kontext REACH" statt. Die REACH-Verordnung betrifft die Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten unmittelbar.

Zwar ist den Ausführungen der REACH-Verordnung zu entnehmen, dass für bestimmte Regelungsabschnitte Medizinprodukte als solche ausgeschlossen sind, de facto muss jedoch beim Herstellen und Vertrieb von Medizinprodukten die REACH-Verordnung beachtet werden. Hauptanknüpfungspunkte zwischen REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) und dem Medizinproduktegesetz (MPG) sind dabei die §§ 4 und 6 MPG.

Im Rahmen der Veranstaltung referieren Juristen, Verbands- und Unternehmensvertreter über den Geltungsbereich der REACH-Verordnung bei Medizinprodukten sowie über die Umsetzung im Unternehmen. Des Weiteren werden Perspektiven vorgestellt, wie zukünftig die Erfüllung der Material Compliance Anforderungen gewährleistet werden kann.

Als Referenten sind u.a. Vertreter des BVMed, des Industrieverbandes Spectaris, der Eurocat und der ZLG anwesend. Um den praxisorientierten Rahmen abzurunden berichten zudem Unternehmensvertreter der Paul Hartmann AG, der Medtron AG und der Ursapharm Arzneimittel GmbH über Erfahrungen mit der Umsetzung der Vorgaben aus ihrer Sicht.

Die eintägige Veranstaltung richtet sich an Entwicklungsleiter, Qualitätsleiter, Einkäufer, Regulatory Affairs Manager, REACH-Beauftragte und Geschäftsführer von Medizinprodukteherstellern sowie an Handelsunternehmen. Ort der Veranstaltung ist das Hochschul-Technologie-Zentrum in Saarbrücken. (tec4U Ingenieursgesellschaft: ra)

tec4U Ingenieurgesellschaft: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

- Anzeigen -


Meldungen: Markt / Unternehmen

Risikomanagementlösung für die Finanzkriminalität Chartis Research vergab für Norkoms unternehmensübergreifende Risikomanagementlösung für die Finanzkriminalität in Bezug auf die Angebotsvollständigkeit das zweite Jahr in Folge in ihrem neuesten Bericht "Financial Crime Risk Management Systems 2010: Market Analysis" die höchste Einstufung.

Umsetzung von Compliance Der "BWA Internationale Wirtschaftsclub Metropolregion Köln" hat seine Arbeit aufgenommen und plant erste Aktivitäten für das zweite Halbjahr 2010. Im Mittelpunkt steht das Thema "Corporate Compliance", das für viele Unternehmen ein zunehmend wichtiges und wettbewerbsrelevantes Feld ist.

Herausforderung Compliance und Effizienz in R&D Am 27. Oktober 2010 veranstaltet die DHC Dr. Herterich & Consultants ihr erstes "Life Science Forum" in Karlsruhe. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Themen "IT-Management und Compliance; Herausforderung Compliance und Effizienz in R & D; Effizienzsteigerung qualitätsrelevanter Prozesse und wirtschaftliche SAP Roll-In/Roll-Out Strategien". Dazu konnten exzellente Referenten aus Unternehmen, wie z.B. Bayer Healthcare, Boehringer Ingelheim, F. Hoffmann-La Roche, Grünenthal, Klosterfrau, Novartis und der SAP Schweiz gewonnen werden.

iBS verkaufte Abgeltungssteuer-Lösung "CYT" an SAP iBS Innovative Banking Solutions, Anbieterin von SAP-Branchensoftware für Finanzdienstleister, hat mit SAP eine Vereinbarung getroffen, wonach SAP die von iBS entwickelte Lösung "Capital Yield Tax Management" (CYT) erwirbt. SAP übernimmt die Standardlösung für Quellensteuermanagement, um sie vollständig in das eigene Portfolio integrieren und zukünftig auch verstärkt international vermarkten zu können.

Sorgfältiger Umgang mit Kundendaten Die Enervie Gruppe hat das Siegel "Geprüfter Datenschutz" von TÜV Rheinland erhalten. Geprüft und zertifiziert wurden die SAP-basierenden Selfservice-Applikationen im Internet. Kunden der beiden Enervie-Vertriebsmarken "Mark-E" und "Stadtwerke Lüdenscheid" nutzen diese Online-Applikationen für die Eingabe und Aktualisierung ihrer Daten, wie z.B. Zählerstände und Abschlagszahlungen. Damit erfüllt Enervie nach eigenen Angaben als erster Energieversorger den Datenschutz-Anforderungskatalog des TÜV Rheinland.

Lösungen für Enterprise Risk Management Die Avanon AG, Anbieterin von Lösungen für Enterprise Risk Management (ERM), hat zusätzlich zu ihrem Stammhaus in der Schweiz eine Vertretung in Deutschland eröffnet. Der CEO der Avanon AG, Dr. Hans-Peter Güllich, untermauert damit seine Wachstums- und Internationalisierungsstrategie. Von Frankfurt am Main aus wird der schnell wachsende deutsche Markt für ERM-Lösungen erschlossen.

Persönlichkeitsrechte besser schützen Als Reaktion auf die aktuelle Bundesdatenschutznovelle hat der Verein für Credit Management (VfCM e.V) die "Mindestanforderungen an den Datenschutz im Credit Management (MaDiC)" definiert. Der "Credit Application Manager" (CAM), eine Kreditmanagement-Software der Prof. Schumann GmbH erfüllt die Anforderungen, die darin an eine technische Lösung gestellt werden.

Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde zum 1.9.2009 und zum 1.4.2010 umfangreich novelliert. Für Unternehmen kommt damit eine Flut von Änderungen zu, die zeitnah umgesetzt werden müssen.

Bayerisches Anwenderforum eGovernment Unter der Schirmherrschaft des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, findet vom 14. bis 15. Juni 2010 in München das 2. "Bayerische Anwenderforum eGovernment" der Infora statt.

Arbeitsrecht und Datenschutz Wenn zwei sensible Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht und der Datenschutz aufeinandertreffen, lässt das sehr komplexe Abwägungen erwarten. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Praxis des Arbeitnehmerdatenschutzes. Überwachungsskandale sind die eine Seite der Medaille, komplexe, ohne anwaltlichen Rat kaum zu bewältigende Abwägungen zwischen den Kontrollpflichten und -bedürfnissen des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers die andere.

Druckbare Version

Überblick zum Thema IT-Compliance Erkenntnisse und Strategien der Krisenbewältigung