Keine Transparenz bei staatlichen Hochschulen


Beteiligungsprozess zum Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz gestartet – Transparency fordert Korrekturen am Gesetzesvorhaben
Der Beteiligungsprozess ist eine Chance, das Gesetz bürgerfreundlicher zu gestalten und die Transparenz der öffentlichen Verwaltung an entscheidenden Stellen zu verbessern

(04.03.15) - Transparency begrüßte den gestarteten Beteiligungsprozess für das geplante Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz und hofft auf eine rege Beteiligung bei dem Online-Dialog sowie bei den geplanten Bürgerwerkstätten und Jugendworkshops. Das Gesetzesvorhaben kann einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsprävention leisten – vorausgesetzt, es wird an einigen Stellen nachgebessert.

Bürgerbeteiligung bietet Chance, Nachbesserungen einzufordern
Den Entschluss der rheinland-pfälzischen Landesregierung, ein modernes Transparenzgesetz mit Einrichtung einer Transparenzplattform nach dem Modell des Stadtstaates Hamburg erstmals in einem Flächenstaat zu verwirklichen, sieht Transparency Deutschland als richtigen, zukunftsweisenden Schritt hin zu mehr Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger.

"Der Beteiligungsprozess ist eine Chance, das Gesetz bürgerfreundlicher zu gestalten und die Transparenz der öffentlichen Verwaltung an entscheidenden Stellen zu verbessern", hofft Dr. Heike Mayer, bei Transparency verantwortlich für das Thema Informationsfreiheit. So sollten die Bürger beispielsweise das Recht auf Kopien einfordern, wenn es um das Verfahren beim Informationszugang geht.

Das Gesetz zielt darauf, den Zugang zu amtlichen Informationen (bisher geregelt im Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG) sowie Umweltinformationen (bisher im Landesumweltgesetz – LUIG) zukünftig in einem Gesetz gemeinsam zu regeln. Mit dem vorliegenden Entwurf ist eine überzeugende Zusammenführung beider Gesetze aber noch nicht gelungen.

An einigen Stellen des Gesetzentwurfs sieht Transparency Deutschland grundlegenden Verbesserungsbedarf – drei Punkte seien hier genannt:

1. Gemeinden dürfen nicht von der generellen Veröffentlichungspflicht ausgenommen werden
Bisher müssen Kommunen gemäß LUIG Umweltinformationen veröffentlichen – mehr aber auch nicht. Nach Auffassung von Transparency sollten die Kommunen zu einer aktiven Veröffentlichung aller Verwaltungsinformationen, die von allgemeinem Interesse sind, verpflichtet werden.

Denn: Alle Erfahrungen aus den Bundesländern zeigen übereinstimmend, dass 70-80 Prozent der Informationsanfragen der Bürger sich auf die kommunale Ebene beziehen. "Eine umfassende und aktive Offenlegungspflicht der Kommunalverwaltung ist deshalb ein Muss", fordert Mayer. Das oft hiergegen angeführte Kostenargument ist auf Plausibilität zu prüfen, die zu erwartenden Kosten sind, aufgeschlüsselt und genau beziffert, offenzulegen. Die kommunalen Spitzenverbände sind dafür bekannt, dass sie gegenüber dem Gedanken der Informationsfreiheit oft grundsätzliche Vorbehalte haben. "Die Landesregierung sollte hier konsequent sein und einen Mentalitätswechsel in den Kommunen fordern und fördern, statt ihnen zu ermöglichen, ihre Kultur des Amtsgeheimnisses weiter zu pflegen", so Heike Mayer.

2. Für IHK und andere Körperschaften des Öffentliches Rechts darf es keine Ausnahmeregelung geben
Keinerlei Verbesserung bringt das Gesetzesvorhaben aus Sicht von Transparency Deutschland für ein dringend erwünschtes Mehr an Transparenz bei Sparkassen und deren Verbänden sowie bei den Kammern der Heilberufe und anderen berufsständischen Kammern, insbesondere den Industrie- und Handelskammern. Nach dem geltenden Informationsfreiheitsgesetz wie nach dem neuen Transparenzgesetz müssen sie auf Anfragen keine Auskunft geben. "Es ist höchst problematisch, die Kammern generell vom Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen", kritisiert Mayer. "Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, die als verlängerter Arm der staatlichen Verwaltung agieren und wirtschaftlich und lobbyistisch tätig sind, bestehen Transparenz- und Kontrolldefizite. Deshalb sollten sie gesetzlich zu aktiver Veröffentlichung von Informationen verpflichtet werden – nicht nur bei Umweltinformationen."

3. Im Hochschulbereich darf es in punkto Transparenz keinen Rückschritt geben
Nicht nur keine Verbesserung, sondern sogar eine eindeutige Verschlechterung der geltenden Rechtslage bringt nach Auffassung von Transparency die im Transparenzgesetz vorgesehene Regelung für die staatlichen Hochschulen. "Dies ist eine Bereichsausnahme durch die Hintertür", stellt Heike Mayer fest. Transparenzpflichten gibt es dem Gesetzentwurf nach ausschließlich für Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der betroffenen Forschungsvorhaben. Rahmenverträge oder Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Drittmittelgebern würden dagegen geheim bleiben.
(Transparency: ra)

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