Personenbezogene Daten bearbeiten


Standard-Datenschutzmodell: Anwender können mit ersten Bausteinen arbeiten
Im Handbuch zur Methodik des Standard-Datenschutzmodells wird auf einen Katalog mit technischen und organisatorischen Referenzmaßnahmen hingewiesen



Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) wird eine Methode bereitgestellt, mit der Verantwortliche und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung, bei der Datenschutzberatung und bei der Prüfung von Datenverarbeitungen beurteilen können, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat empfohlen, dieses Modell zur Erprobung anzuwenden. Die ersten Bausteine stehen zur Verfügung.

Im Handbuch zur Methodik des Standard-Datenschutzmodells wird auf einen Katalog mit technischen und organisatorischen Referenzmaßnahmen hingewiesen. Die DSK hat im April 2018 beschlossen, dass der in einzelne Bausteine gegliederte Katalog sukzessive zunächst von einzelnen Aufsichtsbehörden veröffentlicht und zum Test durch Anwender freigegeben werden sollen.

Zu diesem Zweck wurde eine Unterarbeitsgruppe "SDM-Bausteine" eingerichtet, an der die folgenden Datenschutzbehörden mitwirken: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland. Diese Arbeitsgruppe hat bislang die folgenden sieben Bausteine erarbeitet und nun veröffentlicht:

• >> Datenschutz-Management
• >> Planung / Spezifikation
• >> Dokumentation
• >> Protokollierung
• >> Trennung
• >> Löschen
• >> Aufbewahrung

Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, begrüßt das Vorliegen dieser Bausteine, die anlässlich der Sommerakademie in Kiel vorgestellt werden: "Bisher arbeiten schon viele Anwender im Bereich der IT-Sicherheit mit den Grundschutz-Katalogen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, die über die letzten Jahrzehnte erstellt und verfeinert wurden. Für das Standard-Datenschutzmodell läuft das Arbeiten mit den datenschutzspezifischen Bausteinen nun an. Wir brauchen das Feedback aus der Praxis: Wie verständlich sind die Bausteine? Decken sie die meisten Konstellationen ab? Was fehlt? Diese Informationen wollen wir in der nächsten Version berücksichtigen."

Die Autoren der Unterarbeitsgruppe weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Bausteine noch nicht in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmt sind. Sie empfehlen den Anwendern, ihre Erfahrungen bei der Erprobung der Bausteine den Datenschutzbehörden mitzuteilen und somit zur Weiterentwicklung von Methode und Maßnahmen beizutragen. (ULD: ra)

eingetragen: 22.09.18
Newsletterlauf: 02.11.18

ULD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Steigender Bedarf an Compliance-Tools

    Das dänische Unternehmen Formalize, das für Whistleblower Software bekannt ist, sammelt in einer A-Series-Finanzierung 15 Millionen Euro ein und gibt die Einführung ihrer neuen Compliance-Operations-Plattform bekannt. Ziel des Unternehmens ist es, Europas führender Anbieter von Compliance-Software zu werden.

  • Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert, dass in dem beabsichtigten europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) eine sachgerechte Zuweisung von Verantwortlichkeiten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette vorgenommen wird. Nur so können die Grundrechte der Betroffenen geschützt werden, deren Daten durch KI verarbeitet werden.

  • Sicherheit & Resilienz der digitalen Gesellschaft

    Mit der Einführung der Network and Information Systems 2.0 Directive (NIS2-Richtlinie) verfolgt die Europäische Union das Ziel, ein einheitliches und erhöhtes Niveau der Cybersicherheit in ihren Mitgliedsstaaten zu etablieren. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. begrüßt die Richtlinie, die in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt wird.

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen