Zur Verantwortlichkeit der Compliance Officer


Tagung: Konsequenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für das neue Berufsbild des Compliance Officers
Bei den bedeutenden Fällen von Wirtschaftskriminalität ist häufig auch das Management involviert


(12.04.10) - Sie sitzen zwischen vielen Stühlen und haben - wie aktuelle Korruptionsfälle in global agierenden Wirtschaftsunternehmen zeigen - eine zunehmend verantwortungsvolle Aufgabe. Wie aber soll ein dem Vorstand unterstellter Mitarbeiter gleichzeitig für gesetzeskonforme Arbeit seines Hauses sorgen. Zum Thema "Die Verantwortlichkeit des Compliance Officers" treffen sich am 7. Mai 2010 auf einer Tagung Juristen und Wirtschaftsexperten an der Universität Leipzig.

Ein Compliance Officer sorgt in Unternehmen für die Einhaltung von unternehmensinternen und gesetzlichen Regelungen. Dazu überprüft er bestimmte Abläufe im Unternehmen (z.B. Bilanzaufstellungen) und sorgt für die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern bzgl. der einzuhaltenden Vorschriften.

In der Regel ist er der Unternehmensleitung direkt unterstellt. Dieser meldet er die Regelverstöße, die ihm auffallen. Zu Sanktionen ist er normalerweise nicht selbst berechtigt, diese werden von der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung durchgeführt.

Die Thematik dieser Tagung ist seit einer Entscheidung des Leipziger Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) von besonderer Bedeutung für Unternehmen: Nach dem Urteil vom 17. Juli 2009 ist ein Compliance Officer oder ein Leiter der Innenrevision verpflichtet, gegen seinen Vorgesetzten vorzugehen, wenn dieser eine unternehmensbezogene Straftat begeht. Tut er dies nicht, kann er sich selbst wegen Beihilfe zur Tat seines Vorgesetzten strafbar machen.

Diese Entscheidung des BGH hat in den Unternehmen für große Verunsicherung gesorgt. Denn aktuelle Fallkonstellationen, wie etwa der neue Korruptionsskandal bei Daimler oder die Vorfälle bei Siemens und Infineon, sowie wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass bei den bedeutenden Fällen von Wirtschaftskriminalität häufig auch das Management involviert ist.

Die Tagung der Universität Leipzig und der LAAW greift diese Fragestellung auf. Wissenschaftler, Richter und Praktiker aus führenden deutschen Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften diskutieren die Konsequenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für das neue Berufsbild des Compliance Officers.

Referenten sind:

>> Birgit Galley, Certified Fraud Examiner,
Direktorin der "School of Governance, Risk and Compliance", Steinbeis-Hochschule Berlin

>> Prof. Dr. Hendrik Schneider, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Universität Leipzig

>> Dr. Andreas Mosbacher, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin

>> Susanne Boemke, Rechtsanwältin Boemke/Frick Rechtsanwälte in Leipzig

>> Dieter John, Mitglied des Vorstands der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RölfsPartner in Köln

>> Bettina Vieler, Chief Compliance Officer Wincor Nixdorf AG

Die Veranstaltung wird ausgerichtet von Prof. Dr. Hendrik Schneider und PDin Dr. Katharina Beckemper, die an der Juristenfakultät der Universität Leipzig zur Thematik Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftskriminologie forschen und lehren.

Die Verantwortlichkeit des Compliance Officers
Zeit: 07.05.2010, 10:00 Uhr
Ort: Villa Tillmanns, Wächterstraße 30 (Leipzig)
(Universität Leipzig: ra)

Universität Leipzig: Kontakt und Steckbrief

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