Bekenntnis zum BvD-Leitbild


Haftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit nachgewiesen: Verimax unterschreibt Selbstverpflichtung auf Kriterien des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten
Mitglieder des BvD können sich freiwillig zur Einhaltung eines Kodex verpflichten, der in einem vierzigseitigen Dokument niedergelegt ist


Stefan Staub
Stefan Staub "Auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zu zahlreichen Funktionsträgern angewiesen", Bild: Verimax

(30.08.11) - Verimax gehört nach eigenen Angaben zu den ersten Beratungshäusern, die sich zum beruflichen Leitbild des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten (BvD) verpflichtet haben. Alle als externe Datenschutzbeauftragten tätigen Mitarbeiter von Verimax haben ihr Fachwissen belegt, eine Selbstverpflichtung unterschrieben und eine Haftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit nachgewiesen. Verimax darf nun als eines der ersten auf Datenschutz fokussierten Beratungsunternehmen das Logo "Datenschutzbeauftragter nach Verbandskriterien verpflichtet" des BvD verwenden. Verimax unterstützt damit die Bemühungen des Verbands, in der jungen Branche Qualitätsstandards zu setzen und die Transparenz für Auftraggeber bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten zu erhöhen.

Mitglieder des BvD können sich freiwillig zur Einhaltung eines Kodex verpflichten, der in einem vierzigseitigen Dokument niedergelegt ist. Zu den dort festgelegten Kriterien für professionellen Datenschutz zählen rechtliche und technische Fachkenntnisse, Managementfähigkeiten, sowie eine Beschreibung der Aufgaben und Arbeitsprinzipien von Datenschutzbeauftragten. Zur Selbstverpflichtung gehört zudem der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und einschlägigen Wissens.

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Stefan Staub, Geschäftsführer Verimax, sieht in der Selbstverpflichtung des gesamten Unternehmens einen Beleg für Anspruch und Kompetenz seiner Berater: "Als externe Datenschutzbeauftragte wollen wir optimale Lösungen für die Herausforderungen von Unternehmen finden. Dafür sind wir auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zu zahlreichen Funktionsträgern angewiesen. Die BvD-Selbstverpflichtung belegt, dass wir fair und regelkonform mit allen Ansprechpartnern umgehen. Auf unsere Professionalität kann sich der Betriebsrat genauso verlassen wie die Geschäftsführung." (Verimax: ra)

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