
Rechnungslegung: VSME-Standard
Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktferner KMU
Eine Analyse des finalen VSME Standards vor dem Hintergrund der Omnibus-Initiative
Prof. Dr. Lilia Pasch, Prof. Dr. Martin Stawinoga
Im Dezember 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktferner kleiner und mittelgroßer Unternehmen (VSME Standard) verabschiedet. Damit wird die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) innerhalb der Europäischen Union erstmals anhand eines spezifischen Standards konkretisiert.
Die Verabschiedung des VSME Standards fällt in einen Zeitraum, in dem der Europäische Richtliniengeber eine Vereinfachung der Berichtspflichten insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung angekündigt hat (Omnibus-Initiative). Infolgedessen wird im vorliegenden Beitrag die Finalisierung des VSME Standards zum einen vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Konsultation und einer Kosten-Nutzen-Analyse, zum anderen angesichts der angestrebten unionsrechtlichen Verbesserungsmaßnahme kritisch gewürdigt.
Am 17.12.2024 hat die EFRAG die finale Version des Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed micro-, small- and medium-sized undertakings (VSME Standard) an die Europäische Kommission übermittelt. Vorausgegangen waren die Beauftragung der EFRAG mit der Entwicklung eines KMU-spezifischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im September 2023, die Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs Anfang des Jahres 2024 und die Auswertung der dazu eingegangenen Stellungnahmen im Herbst 2024. Der VSME richtet sich an kapitalmarktferne KMU, die nicht unmittelbar einer Berichtspflicht i. S. d. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen.
Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2025; Seite 132 bis 140) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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