Grundlegende Unternehmensentwicklung


Nachweis einer "angemessenen Information" im Sinne der Business Judgment Rule
Rückgriff auf anerkannte betriebswirtschaftliche Verhaltensmaßstäbe – Dargestellt am Beispiel der Eliminierung einer Leitungsebene im Hause Siemens

Prof. Dr. Matthias Graumann und Prof. Dr. Jens Grundei

(13.11.15) - Geschäftsleiter müssen sicher stellen, dass sie bei unternehmerischen Entscheidungen den ihnen eingeräumten Ermessensspielraum pflichtgemäß ausüben. Als zentrale Voraussetzung gilt das Vorliegen einer angemessenen Information im Entscheidungszeitpunkt. Ein entsprechender Nachweis wird dadurch erleichtert, dass Geschäftsleiter ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung anerkannter betriebswirtschaftlicher Verhaltensmaßstäbe treffen sollen. Der Beitrag zeigt, wie sich diese Vorgabe praktisch anwenden lässt und wählt hierfür mit der kürzlich vom Siemens-Vorstand getroffenen Entscheidung zur Eliminierung einer ganzen Konzernleitungsebene ein aktuelles Beispiel.

Vornehmste Aufgabe von Geschäftsleitern ist es, die Weichen für die grundlegende Unternehmensentwicklung zu stellen. Entsprechende Entscheidungen umfassen etwa die vom Unternehmen bearbeiteten Produkt/Markt-Bereiche, die Art der Abgrenzung von Wettbewerbern, aber auch den organisatorischen Unternehmens- bzw. Konzernaufbau. Ihre komplexe Natur schließt zwar eine einzig richtige Lösung aus. Das Gesellschaftsrecht verzichtet gleichwohl nicht darauf, Anforderungen an die Sorgfalt zu formulieren, mit der solche Entscheidungen getroffen werden sollen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die sog. Business Judgment Rule (BJR), die auch vom Deutschen Corporate Governance Kodex in Ziffer 3.8 aufgegriffen wird. Danach sind unternehmerische Entscheidungen im Interesse des Unternehmens und auf der Grundlage angemessener Information zu treffen (§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG).

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2015, Seite 197 bis 204) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

  • Chancen und Risiken der Dualen Führung

    An Führungsrollen werden immer höhere Anforderungen gestellt. Eine Möglichkeit, die Anforderungen zu erfüllen, ist die Duale Führung. So ist in wichtigen Bereichen eine Vertretung gewährleistet, es besteht eine geringere Gefahr des Auftretens von unmoralischen oder illegalen Managementpraktiken.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 begann eine neue Zeitrechnung in der Berichterstattung europäischer Unternehmen. Diese erhielt Ende Oktober noch konkretere Gestalt - die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nahmen die letzten politischen Hürden und konnten ebenso in Kraft gesetzt werden.

  • Welchen Mehrwert schafft der Aufsichtsrat?

    Die Rolle des Aufsichtsrats wird mit teils schillernden Formulierungen zu umreißen versucht. Im Ergebnis stiften sie jedoch häufig eher Unklarheit, namentlich wenn es um die Abgrenzung des Aufsichtsrats vom Vorstand geht.

  • Rechtsprechungsreport

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Haftet ein Geschäftsführer persönlich gegenüber Arbeitnehmenden, wenn er nicht den Mindestlohn zahlt? In dem zugrunde liegenden Fall war der Lohn wegen der Insolvenz der Gesellschaft nicht mehr gezahlt worden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Zur Bekämpfung von Finanzkriminalität hat die Regierung umfangreiche Maßnahmen erarbeitet, die ab dem 1.1.2024 angewendet werden sollen. Die vorgesehenen Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich.

  • Messung des Nutzens guter IR-Arbeit

    In der ZCG-Ausgabe 5/23 wurde ein Instrument zur Messung der Qualität der Investor-Relations-Arbeit entwickelt und die Ergebnisse dieser Messung in Bezug auf ausgewählte deutsche Unternehmen vorgestellt.

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