Offenlegungspflicht: Ziff. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 DCKG
Aufsichtsratswahlen: Erweiterte Praxisanforderungen - Vorbereitung und Durchführung vor dem Hintergrund der neuen DCGK-Regelungen
Die Anforderungen an eine sorgfältige und rechtsfehlerfreie Vorbereitung einer Hauptversammlung mit Wahlen zum Aufsichtsrat haben sich spürbar erhöht
Von Dr. Stephan Zilles und David J. Deutsch
(15.05.13) - Die Regierungskommission hat bei den letzten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) im Jahr 2012 stark die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder betont und dazu die frühzeitige Offenlegung möglicher Interessenkonflikte bereits vor Aufsichtsratswahlen eingeführt. Die ohnehin bereits umfassenden und strengen Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aufsichtsratswahlen durch die Hauptversammlung börsennotierter Aktiengesellschaften haben sich damit nochmals erhöht. Der vorliegende Beitrag nähert sich dem Thema aus praktischer Sicht und gibt Hilfestellungen zur Vermeidung von Einberufungsfehlern bei der neu vorgeschriebenen Offenlegungspflicht.
Zu den Grundfesten der Corporate Governance der deutschen Aktiengesellschaft zählt, dass der Vorstand durch einen frei entscheidenden Aufsichtsrat überwacht wird. Unter welchen Voraussetzungen dieser Aufsichtsrat hinreichend unabhängig ist, wird seit längerem intensiv diskutiert. Die kontroversen Diskussionen zwischen verschiedenen Fachgruppen im Vorfeld der jüngsten Kodexnovelle zeigen, dass es sich hierbei keineswegs um ein einfach zu handhabendes Thema handelt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2013, Seite 69 bis 72) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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