Interne Revision & Compliance-Bereich


Prüfung der Compliance von vertrieblichen Kooperationen
Ein Orientierungsrahmen für Revisoren

Von Wolfgang Schärpf Hiltrud Walz

(13.07.15) - Grundsätzlich kann man unter Compliance die Einhaltung von internen und externen Regelungen verstehen. Im Bereich von vertrieblichen Kooperationen kommt es in erster Linie darauf an, eigene Standards und Regelungen sowie eine vorhandene Compliance-Organisation beim Kooperationspartner zu implementieren. Aufgabe der Internen Revision ist es dann, zunächst in einer Art Bestandsaufnahme die Implementierung und Einhaltung der Standards in den Gesellschaften vor Ort zu überprüfen. Falls erforderlich, müssen Handlungsbedarf identifiziert und Maßnahmen initiiert werden, um ein ausreichendes Niveau an Compliance zu gewährleisten. Dabei ist eine enge Abstimmung zwischen Interner Revision und Compliance-Bereich sinnvoll. Der vorliegende Orientierungsrahmen soll risikoorientiert Bereiche identifizieren, in denen Prüfungshandlungen sinnvoll sein können.

Die Initiative zu vertrieblichen Kooperation kommt häufig aus der Unternehmensleitung, der Unternehmensplanung sowie den operativen Bereichen. Markt und produktstrategische Überlegungen stehen dabei im Vordergrund. Werden Due Dilligence-Prüfungen durchgeführt, so fokussieren sie meist auf diese Themen. Compliance Aspekte werden dort häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Unter einer vertriebliche Kooperation kann von einer losen Vertriebskooperation bis zu einer 100prozentigen Tochtergesellschaft alles subsumiert werden. Wir haben uns entschlossen, den Schwerpunkt der vorliegenden Prüfungsunterstützung auf Unternehmensbeteiligungen und Joint Ventures zu legen. Dort bestehen aus unserer Sicht höhere Risiken, z.B. durch die Kapitalbindung im Beteiligungsunternehmen. Gleichzeitig sind die Ausstiegshürden höher als bei losen Kooperationen. Zudem sind viele Fragen, die in diesem Umfeld auftreten, auch auf weitere vertriebliche Kooperationsformen, wie Handelsvertreter, Agenturbüros oder Berater, übertragbar.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2015, Seite 121 bis 127) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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  • Zeiten starrer jährliche Revisionspläne vorbei

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    Aufgrund möglicher krimineller Energie von eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und/oder Externen oder fehlender Kontrollen besteht ein hohes Risiko, dass bei der Anlage und Änderung von Bankverbindungen der Lieferanten manipuliert wird und Überweisungen auf Bankkonten nicht berechtigter Empfänger getätigt werden.

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