DSGVO für Personaler


Datenschutz-Grundverordnung: Sieben "Dos & Don'ts" für 2018
Mehr Informationspflichten für Personalverantwortliche ab Mai 2018 - Aktuelle Grundsätze zum Informations- und Datenschutz bleiben gültig



Wenn am 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt, dann betrifft das auch die Personalabteilungen: Spätestens bis zum Stichtag müssen Unternehmen die Daten ihrer Beschäftigten und Bewerber wirksam schützen. Das bestimmt Artikel 88 der DSGVO, konkretisiert durch Paragraph 26 BDSG NEU. Ansonsten drohen hohe Bußgelder, bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes sind als Strafe möglich.

"Personalverantwortliche, die Datenschutz heute schon ernst nehmen und sich an die gesetzlichen Vorschriften halten, sind auch über den Mai 2018 hinaus auf der sicheren Seite, wenn sie unsere Tipps berücksichtigen", sagt Lucia Falkenberg, Personalverantwortliche und Leiterin der Kompetenzgruppe New Work im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. Das bestätigt Clarissa Benner, LL.M., Juristin im eco Verband im Geschäftsbereich Professional Services: "Die arbeitsrechtlichen Grundsätze zum Informations- und Datenschutz bleiben auch 2018 gültig. Das Wichtigste ist und bleibt Transparenz: Die Beschäftigten müssen wissen, was der Arbeitgeber aus welchen Gründen speichert und verarbeitet und dass sie ein Widerrufsrecht haben."

Die sieben wichtigsten Dos and Don'ts in Sachen Datenschutz für Personalabteilungen hat der eco Verband zusammengestellt:

>> Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten und Bewerber umfassend darüber informieren,
warum sie persönliche Daten speichern und über Widerrufsrechte aufklären. Die Nutzer müssen das transparent nachvollziehen können und sich mit der Verarbeitung ihrer Daten einverstanden erklären.

>> Die Bewerbungsunterlagen müssen Personalabteilungen spätestens zwei Monate nach abgelehnter Bewerbung löschen oder zurückgeben. Dazu gehört auch das Bewerberanschreiben.

>> Keine Ausnahmen für Konzerne: Wer Personaldaten vom Tochter- an das Mutterunternehmen weitergeben möchte, der muss das rechtfertigen können. Etwa weil die Personalverwaltung zentral organisiert ist und es einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen den einzelnen Konzernteilen gibt. Alternativ haben die Betroffenen sich einverstanden erklärt, etwa mittels Standardklauseln im Arbeitsvertrag.

>> Den betrieblichen E-Mail-Account auch privat zu nutzen, bleibt rechtlich problematisch. Erlaubt der Arbeitgeber die private Nutzung, dann dürfen die E-Mails des Mitarbeiters auch im Krankheitsfall oder bei Ausscheiden des Mitarbeiters nicht weitergeleitet werden. Der Arbeitgeber darf das betriebliche E-Mail-Postfach auch in diesen Fällen nicht einsehen. Es gelten die Regelungen des Fernmeldegesetzes.

>> Sich beim letzten Arbeitgeber über einen Bewerber zu erkundigen, ist nur mit dessen Einwilligung möglich. Im Vorstellungsgespräch darf der Arbeitgeber nur Fragen stellen die ihm helfen, Eignung oder Fähigkeiten für den ausgeschriebenen Job zu beurteilen. Beispielsweise Fragen nach einer bestehenden Schwangerschaft, Heiratsabsicht oder Kinderwunsch fallen in den geschützten Privatbereich und sind daher unzulässig. Stellt der Arbeitgeber sie trotzdem, dann braucht der Bewerber sie nicht wahrheitsgemäß zu beantworten, er hat ein sogenanntes Recht zur Lüge.

>> Personalakten in Papierform dürfen Personaler nur in gesicherten Schränken aufbewahren. Auch digital müssen alle sensiblen Unterlagen in einem geschützten Bereich gespeichert sein, mit abgestuften Zugangsmöglichkeiten für die Personalverantwortlichen. Ein Protokoll sollte nachvollziehbar zeigen, wann wer welche Akten eingesehen hat.

>> Eine Videoüberwachung der Arbeitsplätze ist nur in absoluten Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt zulässig. Beispielsweise wenn der Arbeitgeber ein besonderes Sicherheitsinteresse hat oder falls ein konkreter Straftatverdacht gegenüber einem Beschäftigten aufgedeckt werden soll. Die Arbeitsleistungen eines Mitarbeiteres zu messen ist hingegen zulässig – etwa in umfassenden Datenanalysen oder Screenings. Dadurch darf der Mitarbeiter jedoch nicht unter permanentem Überwachungsdruck stehen, es darf auch kein Persönlichkeitsprofil erstellt werden.
(eco: ra)

eingetragen: 10.01.18
Home & Newsletterlauf: 15.01.18

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Schwerpunktinhalte im Überblick

Compliance mit der DSGVO

  • DSGVO: Wirtschaft fordert Erleichterungen für KMU

    Auch nach Fristablauf hadert die deutsche Wirtschaft weiterhin mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Erst ein Viertel (24 Prozent) der Unternehmen in Deutschland hat die DSGVO vollständig umgesetzt. Weitere 40 Prozent haben die Regeln größtenteils umgesetzt, drei von zehn (30 Prozent) teilweise. Gerade erst begonnen mit den Anpassungen haben 5 Prozent der Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland, die der Digitalverband Bitkom im Rahmen seiner Privacy Conference vorgestellt hat. Bei einer früheren Bitkom-Befragung im Mai 2018 hatten bereits 24 Prozent der Unternehmen die Selbsteinschätzung gegeben, bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 25. Mai 2018 vollständig DSGVO-konform zu sein. "Die Bilanz ist ernüchternd. Bei der Umsetzung der DSGVO haben sich viele Unternehmen klar verschätzt. Für andere ist die komplette Umsetzung wohl kein zeitliches Problem, sondern ein Ideal, das gar nicht zu erreichen ist", sagte Susanne Dehmel. "Vielen ist offenbar auch erst im Laufe der Prüfung und Anpassung ihrer Prozesse bewusst geworden, was für einen Nachholbedarf sie beim Datenschutz haben."

  • Folgen der DSGVO für Unternehmen

    Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Nach einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom hatten drei von vier Unternehmen in Deutschland die Frist zum 25. Mai 2018 verfehlt. "Auch jetzt noch sind bei weitem nicht alle Unternehmen mit der Umsetzung fertig. Die DSGVO hat die Unternehmen viel Zeit und Geld gekostet und bedeutet weiterhin jede Menge Arbeit", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. "Schwierigkeiten macht vor allem, dass bei vielen Vorgaben nicht klar ist, was genau sie bedeuten. Nicht einmal die Datenschutzaufsichtsbehörden können sich bei bestimmten Regelungen auf eine einheitliche Auslegung einigen. Wie sollen Unternehmen sich da sicher sein, dass sie das Richtige tun?", so Dehmel.

  • DSGVO-konforme Sicherheit & Archvierung

    Die DSGVO setzt die digitale Kommunikation von Unternehmen unter ein neues Spannungsverhältnis. Firmen haben naturgemäß ein großes Interesse daran, sämtliche Nachrichten ihrer Mitarbeiter zentral zu archivieren und bei Bedarf darauf zuzugreifen - etwa wenn ein Mitarbeiter überraschend ausfällt oder um bei Rechtsstreitigkeiten Nachweise erbringen zu können. Dieses Interesse steht nun den gestärkten Datenschutzrechten der Mitarbeiter durch die DSGVO gegenüber. Dadurch sind viele Unternehmen verunsichert. Brabbler AG erläutert, was Unternehmen wissen müssen, um Datenhoheit und Datenschutz erfolgreich unter einen Hut zu bekommen.

  • DSGVO offenbart Licht und Schatten

    Volle Auftragsbücher, steigende Absatzzahlen und Rekordgewinne - die deutsche Wirtschaft befindet sich unentwegt im Aufwind. Vom wirtschaftlichen Aufschwung beflügelt, forcieren Unternehmen ihre Bemühungen in punkto Digitalisierung - auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, ändert hieran wenig. Neun von zehn Firmen begreifen den digitalen Wandel als Chance, wie die Studie von Bitkom zeigt. Doch mit Luft nach oben. Denn oft scheinen hier Anspruch und Wirklichkeit auseinanderzugehen.

  • DSGVO-konformes Datenmanagement gefordert

    Seit dem 25. Mai 2018 wird in Europa die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt - mit bisher weniger Abmahnungen als zuvor befürchtet. Trotzdem können vor allem deutsche Unternehmen noch nicht durchatmen. Vorübergehend abgeschaltete Webseiten, gesperrte Medienangebote sowie tausendfache Konsultationen bei Rechtsanwälten und Datenschutzbehörden - die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) treibt Unternehmen aller Branchen um. Wenig verwunderlich: Denn mit Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes ist ihr Drohpotenzial gewaltig. Seit gut zwei Monaten ist die berüchtigte Verordnung nun in Kraft - und laut übereinstimmenden Medienberichten ist die allseits befürchtete Abmahnwelle bis dato ausgeblieben. Alle Aufregung also umsonst? Nicht ganz: Denn vor allem bei IT-Entscheidern in Deutschland dürfte die Verunsicherung nach wie vor nicht gewichen ein.

  • DSGVO und die geplante E-Privacy-Verordnung

    Gute Jobaussichten für Datenschutzexperten: Auf dem Arbeitsmarkt sind sie derzeit gefragt wie selten. So geben sechs von zehn Unternehmen (61 Prozent) in Deutschland an, dass die Rekrutierung von Datenschutzexperten sehr schwierig ist. Ähnlich viele Unternehmen (57 Prozent) sagen: Der Markt für Personal im Bereich Datenschutz ist nahezu leergefegt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. "Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung hat den Bedarf an qualifiziertem Personal rapide ansteigen lassen", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Die neuen Vorschriften würden die Unternehmen noch monatelang beschäftigen und sorgten für langfristigen Mehraufwand. "Mit der kommenden E-Privacy-Verordnung steht den Unternehmen die nächste regulatorische Datenschutzherausforderung noch bevor."

  • DSGVO: Auf Einhaltung der Fristen genau achten

    Iron Mountain gibt Empfehlungen zum Archivieren und Löschen von Daten wie Personaldaten in Unternehmen. Vor dem Hintergrund der DSGVO gewinnt regelkonformes Löschen besondere Bedeutung - denn was nicht mehr vorhanden ist, stellt kein Rechtsrisiko mehr für das Unternehmen dar. Die Tageszeitung "Die Welt" berichtet Anfang Juli das Ergebnis einer aktuellen Umfrage zu den Auswirkungen der neuen DSGVO. Demnach sind die Beschwerden der Konsumenten bei den Landesdatenschutzbehörden ums Zehnfache gestiegen. Auch Unternehmen sind vorsichtig geworden und kommen ihrer Meldepflicht zu möglichen Datenverlusten verstärkt nach. Nach Art. 33 DSGVO hat dies innerhalb von 72 Stunden zu erfolgen. Bereits in der ersten Woche nach dem 25. Mai gingen bei den Behörden mehr Meldungen ein als im gesamten Jahr zuvor.

  • DSGVO: Schutzniveau für Daten garantieren

    Am 25. Mai dieses Jahres trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig in Kraft - für Unternehmen bedeutet dies, personenbezogene Daten zu schützen und bei deren Verarbeitung die 99 Artikel der Regeln zu beachten. Bereits im Vorfeld des Stichtags haben viele Betriebe im Zuge der eigenen Digitalisierung sowie aufgrund möglicher Kostenersparnisse auf E-Mail-Kommunikation in Zusammenhang mit Verträgen umgestellt. Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder auch Versicherungspolicen finden ihren Weg digital zum Kunden. Auf Unternehmensseite wirken sich ausbleibende Portokosten für einen Postversand positiv im Ergebnis aus, Auftraggeber dagegen erwarten heute einen schnellen Digitalversand: eine Win-win-Situation. Doch die DSGVO untersagt die Übermittlung solcher Daten ohne Verschlüsselung. Artikel 5 (1), f) legt fest, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Informationen Sicherheit gewährleistet sein muss. Dies gilt auch für den Schutz vor unbefugtem und unrechtmäßigem Zugriff sowie Verlust oder der unbeabsichtigten Zerstörung beziehungsweise Schädigung durch geeignete technische Maßnahmen.

  • Hinweise zur DSGVO

    Zugänge zu verschiedenen Quellen, aus denen sich Privatunternehmen zur Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des seit dem 25. Mai 2018 novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) informieren können, sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/3341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2598) auf. Auf europäischer Ebene hat danach "die frühere Artikel 29-Gruppe (Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten in der Europäischen Union) zu zentralen Fragen der DS-GVO Leitlinien erarbeitet, die inzwischen von dem Europäischen Datenschutzausschuss bestätigt worden sind".

  • DSGVO-konforme Verarbeitungsprozesse

    Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht nur rechtlich eine Herausforderung. Sie ist es vor allen Dingen technisch und unternehmenskulturell. Denn welches Unternehmen hat schon eine übergreifende Übersicht über alle personenbezogenen Daten, Verarbeitungsprozesse und rechtlichen Berechtigungen in allen Abteilungen? Die brennenden Fragen, die in Zukunft Unternehmen tagtäglich beschäftigen werden, wenn Anfragen von Privatpersonen und Behörden eintreffen, sind demzufolge: Welche Daten liegen vor? Für welche Zwecke werden diese verwendet? Auf welcher rechtlichen Basis erfolgt die Datenspeicherung und -verarbeitung?

  • DSGVO: Schutz gegen Abmahnungen

    Seit 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der gesamten Europäischen Union - und schon versuchen "Abmahnanwälte", davon zu profitieren. Erste Unternehmen und sonstige Daten verarbeitende Stellen sind bereits wegen angeblicher Verstöße gegen den Datenschutz abgemahnt worden. Tim Wybitul, Partner für Datenschutzrecht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in Frankfurt, erläutert, wie sich Unternehmen dagegen wehren können.

  • Soziale Netzwerke, personenbezogene Daten & DSGVO

    Verarbeitet der Betreiber einer Fanpage auf einem sozialen Netzwerk personenbezogene Daten, dann sind sowohl der Betreiber als auch das soziale Netzwerk für den Schutz dieser Daten verantwortlich. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Dazu teilt Tim Wybitul, Partner bei Hogan Lovells in Frankfurt, mit: "Zwar ging es in dem Verfahren formal um das alte, bis Ende Mai geltende deutsche Datenschutzrecht. Doch mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union hat der Gesetzgeber die Haftung noch einmal drastisch verschärft.

  • Veröffentlichung von Fotos in DSGVO-Zeiten

    Nicht erst seit dem Inkrafttreten der DSGVO müssen sich Unternehmen mit den gesetzlichen Vorgaben zum Veröffentlichen von Fotos befassen. Nun hat das neue EU-Gesetz die Vorschriften für Datenerhebung und Datenspeicherung - zu denen auch das digitale Fotografieren zählt - deutlich verschärft. Und laut dieser gilt bereits die Aufnahme einer Person als Datenerhebung. "Ohne Einwilligung der abgebildeten Personen darf nur noch die sogenannte institutionalisierte Presse Fotos anfertigen und veröffentlichen", macht Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group aufmerksam und spricht ein daraus resultierendes Problem an: "Viele Unternehmen wissen nicht, ob sie überhaupt noch Fotos mit Personen, zum Beispiel ihrer Mitarbeiter, auf der eigenen Firmenhomepage oder der eigenen Facebook-Fanpage veröffentlichen dürfen. Einmal ganz abgesehen von freien Fotografen oder Bloggern, die Fotos als Beweis ihres Könnens beispielsweise auf ihrer Website veröffentlichen."

  • DSGVO: Verbesserung der IT-Sicherheit

    Mit dem "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" (IT-Sicherheitsgesetz) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Defizite in der IT-Sicherheit abzubauen. Daneben gilt seit dem 25.05.2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit ihren hohen Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Beide Rechtsquellen fordern die Orientierung der IT-Sicherheit am Stand der Technik, lassen aber unbeantwortet, was im Detail darunter zu verstehen ist. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) hat seine Handreichung zum Stand der Technik überarbeitet und im Lichte neuer Erkenntnisse erweitert.

  • Abstraktheit der Regelungen der DSGVO

    Fraktion der FDP hat einen Antrag zum Thema Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingebracht (19/2693). Danach soll der Deutsche Bundestag sein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass die Bundesregierung es nicht geschafft habe, das deutsche Datenschutzrecht trotz einer zweijährigen Übergangszeit rechtzeitig an die DSGVO anzupassen. Daraus resultierten eine große Verunsicherung der deutschen Wirtschaft und besonders große Besorgnis bei datenverarbeitenden Stellen vor missbräuchlichen Abmahnungen sowie Abmahnungen wegen Bagatellverstößen.

  • DSGVO: Datenschutzanforderungen als Hindernis

    Von der Künstlichen Intelligenz bis zur Individualmedizin: Viele Unternehmen und Organisationen prüfen derzeit, wie sie durch digitale Technologien neue Angebote entwickeln und wettbewerbsfähiger werden können. Beim konkreten Einsatz sehen sie dann viele Hürden - gerade auch durch Datenschutzauflagen. Das sagen fast zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland (63 Prozent). Damit ist der Datenschutz das meistgenannte Hindernis beim Einsatz neuer Technologien. Dies ergibt eine repräsentative Befragung unter mehr als 600 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. "Datenschutzregeln dürfen nicht zum Hemmschuh für sinnvolle und notwendige Innovationen werden", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

  • DSGVO: Datenminimierung von Anfang an

    Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung. Damit erhält der Datenschutz in Europa ein neues Fundament. Dabei verändert sich mit der Datenschutz-Grundverordnung gar nicht so viel: Verbraucher hatten vorher schon das Recht auf Auskunft oder Berichtigung ihrer Daten - doch kaum jemand wusste dies. Auch ein Recht auf Löschung von Daten, die nicht mehr erforderlich sind oder aus rechtlichen Gründen vorgehalten werden müssen, gab es vorher schon. Einwilligungen mussten nach dem deutschen Datenschutzrecht schon immer informiert und freiwillig gegeben werden, auch bleibt das Recht auf Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft bestehen. Neu ist allerdings, dass die Personen, die ihre Betroffenenrechte wahrnehmen wollen, in der Regel innerhalb eines Monats eine Antwort erhalten müssen. Das funktioniert am besten dann, wenn die öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen schon bei der Konzeption ihrer Verarbeitung an eingebauten Datenschutz denken.

  • DSGVO-konforme Cloud-Nutzung

    Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen EU-Mitgliedstaaten. Was das genau für Cloud Provider bedeutet, das hat EuroCloud in zehn Punkten zusammengefasst und veröffentlicht. "Ein Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht besteht darin, dass die DSGVO umfassende Dokumentations-, Organisations- und Transparenzpflichten vorsieht", sagt Dr. Jens Eckhardt, Vorstand Recht & Compliance EuroCloud Deutschland_eco e. V. Weitere Neuerungen betreffen die Auftragsverarbeitung, die Ausweitung der Haftung der Cloud-Provider sowie die Bußgelder.

  • Starke Basis für DSGVO-Angebote nutzen

    Commvault kündigte an, mit ihrem Ökosystem an Vertriebspartnern expandieren zu wollen. Grund dafür ist das erfolgreiche Geschäft mit der Commvault-Datenplattform, die als Basis für DSGVO-Lösungen dient. Wie Commvault in ihrer Studie "Measuring IT's Readiness for Digital Business" mit 1.200 Fach- und Führungskräften herausfand, glauben mehr als 60 Prozent der Befragten, zu weniger als der Hälfte ihrer Firmendaten Zugang zu haben. Faktoren wie diese haben das Interesse an strategischen Datenmanagement- und Sicherungslösungen bei Commvaults Partner-Community deutlich erhöht.

  • Gesetzliche DSGVO-Anforderungen zu erfüllen

    Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat in Kraft. Für Unternehmen bedeutet dies einige maßgebliche Veränderungen für ihren Umgang mit Kundendaten, ihren Vertrieb und ihre gesamte Geschäftstätigkeit. Doch nach Einschätzung des eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. sind keineswegs alle betroffenen Unternehmen für die neue Rechtslage gerüstet. Viele Firmen hatten sich erst in den Monaten kurz vor dem Stichtag mit der Thematik beschäftigt, wie sie sich künftig weiter rechtssicher aufstellen.

  • DSGVO-Compliance ist ein dynamischer Prozess

    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt zur Anwendung: Microsoft hat sich deren Einhaltung für ihre Cloud Computing-Dienste zum Ziel gesetzt und sichert in ihren vertraglichen Verpflichtungen die Erfüllung zu. Das Unternehmen hat nun bekannt gegeben, die wichtigsten Datenschutzrechte der DSGVO Konsumenten weltweit einzuräumen. Zudem hat Microsoft seine Datenschutzerklärung für Endkunden-Angebote aktualisiert.

  • DSGVO: Datenqualität verbessern

    Knapp jedes zweite Unternehmen (45 Prozent) bemängelt die Qualität seiner Kundendaten und stuft diese als niedrig ein. Dies ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (34 Prozent). Grund für die steigende Unzufriedenheit der Befragten mit den eigenen Kundendaten sind vor allem die höheren Anforderungen an personenbezogene Daten, beispielsweise durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch die zunehmend geforderte personalisierte Kundenansprache durch die Digitalisierung und ein nachhaltiges Leadmanagement stellen Herausforderungen an die Pflege von Kundendaten. Dies sind Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter mehr als 140 Entscheidern in mittleren und großen Unternehmen im deutschsprachigen Raum. Die Umfrage wurde im Auftrag von Uniserv, einem spezialisierten Anbieter von Lösungen für das Kundendatenmanagement, durchgeführt.

  • DSGVO: Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder

    Inzwischen werden sich die meisten Menschen in der Informationstechnologie-Industrie der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) bewusst sein, dank Sicherheitsexperten, Journalisten, Fachzeitschriften und all denen, die uns ständig über ihre Bedeutung aufgeklärt haben. Für diejenigen, die sich dennoch neu in dieser Thematik fühlen, hier ein kurzer Überblick über die DSGVO aus der Sicht eines Laien. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die umfassende Überarbeitung der Datenschutzvorschriften, die in den letzten zwanzig Jahren der Europäischen Union bereits bestanden haben. Das letztendliche Ziel dieser neuen Verordnung besteht darin, den EU-Bürgern mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben - was, wie, warum, wo und wann ihre personenbezogenen Daten verwendet, verarbeitet oder entsorgt werden.

  • Fertig oder nicht, die DSGVO ist da

    Auch nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bereiten sich noch viele öffentliche und private Organisationen noch immer auf diese massive Veränderung der Datenschutzlandschaft vor, die weitreichende Auswirkungen haben wird. Die International Association of Privacy Professionals (IAPP) forderte zahlreiche Organisationen, die sich mit persönlichen Daten in Europa beschäftigen, auf, ihre Bemühungen zur Anpassung an den neuen Standard fortzusetzen und ihre Mitarbeiter zu schulen.

  • DSGVO: Besondere Verantwortung bei Cloud-Nutzung

    Die Ausführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist für die Mehrheit der europäischen Unternehmen derzeit wohl die dringendste Deadline. Gleichzeitig markiert diese auch einen kulturellen Wandel: Mit der DSGVO erhält der Schutz persönlicher Daten die dem digitalen Zeitalter angemessene Bedeutung. Für Unternehmen ändert sich damit allerdings grundlegend der Schwerpunkt ihrer IT-Sicherheitsstrategie - und zwingt sie damit zu einem Umdenken. Diese Veränderung wird besonders deutlich bei der Cloud Computing-Nutzung spürbar. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben Unternehmen es vermutlich gerade hinter sich. Oder stecken womöglich noch mittendrin: Sie ermitteln, welche Datenarten in ihrer Organisation verarbeitet werden und untersuchen, wo diese Daten sich befinden, um künftig ihrer Auskunftspflicht gegenüber Privatpersonen im Rahmen der DSGVO nachkommen zu können.

  • SaaS & DSGVO - eine explosive Mischung

    Schöne neue Welt? Software-as-a-Service (SaaS) ist so etwas wie eine schöne neue Welt, die bei genauerem Hinschauen, doch nicht ganz so einfach und schön ist - vor allem nicht in Hinblick auf die EU Datenschutz Grundverordnung. Für Anwender ist es zweifellos eine neue Erfahrung, Anwendungen aus dem Browser heraus oder mit Native Apps auf ihren Arbeitsplätzen und -geräten zu nutzen. Aus Anwendersicht bietet die Cloud Software ohne IT-Ballast. Die Implementierung dieser Software geht einfach und schnell ohne IT-Unterstützung. Daher führen Fachabteilungen SaaS-Software nicht selten autark ein, ohne sie entsprechender fachgerechter Kontrolle zu unterstellen.

  • DSGVO und Data Governance

    Laut einer Studie von BARC möchten Unternehmen und Behörden in Europa die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, englisch: GDPR) dazu nutzen, aus ihren Daten mehr herauszuholen. Die Studie mit dem Titel "Managing Personal Data Beyond The GDPR" (etwa: "Datenmanagement nach Inkrafttreten der DSGVO") basiert auf Gesprächen mit mehr als 200 IT- und Unternehmensleitern mittelgroßer und großer europäischer Unternehmen in der Fertigungsbranche, im Dienstleistungs- sowie im öffentlichen Sektor.

  • DSGVO: Schutz der Kundendaten gerecht werden

    Dank moderner Cloud-Lösungen werden Unternehmen immer vernetzter und globaler. Doch die zunehmende Abhängigkeit von diesen Cloud-Technologien birgt für Unternehmen auch einige Herausforderungen hinsichtlich der Datensicherheit. Aus diesem Grund hat die Europäische Union die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erlassen. Die Verordnung ist für alle Unternehmen bindend, welche personenbezogene Daten innerhalb der EU verwalten. Die EU-DSGVO gilt also auch für außereuropäische Unternehmen, soweit diese ihre Waren oder Dienstleistungen im europäischen Markt anbieten. Riverbed gibt Tipps, mit denen Unternehmen sich für die bevorstehende Einführung der EU-DSGVO rüsten können.

  • DSGVO: Securityorfälle rechtssicher dokumentieren

    IT-Sicherheit hat höchste Priorität. Das ist auch ein Schlüsselelement der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Darin heißt es unter anderem, dass Datenpannen und Verluste personenbezogener Daten innerhalb von 72 Stunden bei der verantwortlichen Aufsichtsbehörde zu melden sind. "Darauf ist nicht jedes Unternehmen eingestellt", sagt Jens Bothe, Director Global Consulting bei der OTRS AG, führender Anbieter von Lösungen zum Prozess- und Kommunikationsmanagement. "Aktuelle Vorfälle wie der Cyber-Angriff auf bundesdeutsche Regierungsnetze zu Beginn dieses Jahres haben bewiesen, wie verletzlich IT-Infrastrukturen sein können. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung reagiert darauf und fordert eine zeitnahe Meldung von sicherheitsrelevanten Vorfällen. Deswegen wird es für Unternehmen unerlässlich, IT-Sicherheitsvorfälle zu erfassen und rechtssicher zu dokumentieren."

  • DSGVO: Deutsche verschlüsseln zu wenig

    Ein paar Tage, bevor die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft trat, wurde immer schmerzlicher klar, dass viele Unternehmen auf sie nur ungenügend vorbereitet sind. Besonders gefährdet sind dabei kleine Unternehmen und Selbständige, denn sie können noch weniger umfangreiche Ressourcen bereitstellen, um ihre Compliance zu sichern. Dabei speichern und verarbeiten Selbständige und Freiberufler im hohen Maße personenbezogene Daten. Der Schutz dieser Daten bleibt nach Erkenntnissen des europäischen IT-Security Herstellers Eset aber auf der Strecke. Nur 19,1 Prozent verschlüsseln ihre Festplatten oder Backup-Wechselmedien - auch, wenn für 87,8 Prozent der Selbstständigen Verschlüsselung eigentlich ein Begriff ist.

  • Stück für Stück zur DSGVO-Konformität

    Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt die größte Überarbeitung des Datenschutzrechts seit fast 20 Jahren dar. Bei Verstößen drohen schmerzhafte Geldbußen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes beziehungsweise von bis zu 20 Millionen Euro - je nachdem, was höher ist. Viele Unternehmen sind sich immer noch unsicher, wie sie die weitreichenden Rechtsvorschriften am besten in ihre Unternehmensprozesse integrieren. Die Lösung liegt in einem Zusammenspiel aus drei Faktoren: Mitarbeiter, Prozesse und einem datenzentrischen Technologieansatz.

  • Besorgnis angesichts der DSGVO unvermindert

    NetApp fand in einer weltweit angelegten Studie kurz vor Inkrafttreten der DSGVO heraus, dass IT-Entscheider in Frankreich, Deutschland, den USA und Großbritannien die gleichen Befürchtungen teilen: Ein Drittel der 1.106 Befragten gab an, dass die Konsequenzen im Falle einer Nichteinhaltung der DSGVO das Überleben ihrer Unternehmen gefährde. Gleichzeitig zeigten sich zwei Drittel der Befragten besorgt, was die Umsetzung der Vorgaben bis zur Deadline betrifft.

  • DSGVO & Einhaltung von Informationspflichten

    Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung ist in Kraft (engl.: GDPR). Sie betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von in der EU ansässigen Personen verarbeiten. Unternehmen, die dieses Thema bisher erfolgreich ignoriert haben, droht Post vom Abmahnanwalt oder Schlimmeres: Die neue Verordnung sieht millionenschwere Strafen vor. Was können Verantwortliche tun, um das zu verhindern? Zu allererst: keine Panik. Die DSGVO erlaubt auch weiterhin jede Verarbeitung von Daten. Die EU-Verordnung regelt im Wesentlichen in der Europäischen Union die Rechte der Verbraucher, d.h. der von der Datenverarbeitung Betroffenen, neu. Zudem erschließt die DSGVO nicht nur Neuland: das bisher gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat die meisten Punkte bereits abgedeckt. Zu beachten sind aber vor allem zwei Neuerungen: das Recht auf Widerspruch bei automatisierter Fallentscheidung (Artikel 22) und die Datenportabilität (Artikel 20).

  • Mit PDF-Software zur DSGVO-Compliance

    Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist EU-weit in Kraft. Der Regelkatalog stärkt die Rechte von Verbrauchern und legt strengere Kontrollen für den Umgang mit persönlichen Daten fest. Wer ab dem 25. Mai in einem der 28 Mitgliedsstaaten der EU Geschäfte tätigt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, wenn diese Regularien nicht umgesetzt werden.Viele Unternehmen fürchten nun, dass ihre Ausgaben steigen, da sie zusätzliche Lösungen anschaffen müssen, um die Konformität zu gewährleisten. Dabei vergessen sie oft, dass sie gegebenenfalls schon Tools im Einsatz haben, die zumindest einen Teil der Anforderungen abdecken: PDF-Software. PDFs sind zwar prinzipiell ebenso leicht zu kompromittieren wie die ähnlichen Dateiformate Word oder PowerPoint. Doch Kim Holm von Nuance gibt vier Tipps, wie Anwender die allgemeine Sicherheit von PDF-Dokumenten verbessern und die DSGVO-Anforderungen für Datenschutz und Einwilligung erfüllen können.

  • Spielregeln der EU-DSGVO jetzt gültig

    Beschlossen am 24. Mai 2016, anzuwenden ab dem 25. Mai 2018: die EU-DSGVO oder GDPR ist in Kraft getreten. Die zweijährige Übergangsfrist für die Umsetzung in Unternehmen endet und die neue Datenschutzgrundverordnung wird für Firmen nun ernste (und teils bittere) Realität. Denn die Nichteinhaltung kann hohe Strafen nach sich ziehen, die bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Mit welcher Wucht wird das neue Gesetz deutsche Unternehmen treffen und wie können sich Firmen auf die neuen Regeln vorbereiten?

  • DSGVO und Cyberattacken: Haftungsfragen

    Schadenersatzansprüche, Haftungsfragen und Meldepflichten bei Cyberangriffen werden von fast jedem zweiten Unternehmen in Deutschland falsch eingeschätzt. Das ergab eine aktuelle Umfrage der internationalen Anwaltssozietät Bird & Bird in Zusammenarbeit mit Marktforscher YouGov Deutschland GmbH im Februar 2018 unter 250 Unternehmensentscheidern.

  • DSGVO & Public Cloud: Konfliktpotential

    Um DSGVO-konform zu werden, benötigen Unternehmen, die die Cloud nutzen, eine Technologie, die den neuen Anforderungen entspricht, um Daten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu halten. Neue, fortschrittliche Softwarelösungen zur Verwaltung der Cloud sind mittlerweile nicht mehr nur auf die großen Public-Cloud-Anbieter beschränkt und bieten die Möglichkeit lokale Clouds aufzubauen, die reichhaltige Funktionalität und hohe Wirtschaftlichkeit bieten und gleichzeitig sicherstellen, dass die Daten innerhalb bestimmter Grenzen bleiben.

  • DSGVO-Grundprinzipien einhalten

    Am 25. Mai 2018 trat mit der DSGVO die weltweit umfangreichste Datenschutzverordnung in Kraft. Eines der schwierigsten Themen des aktuellen Datenschutzrechts bleibt auch durch die neue Verordnung ungelöst: die Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der EU, vor allem in die USA. Das betrifft in der Praxis jährlich Hunderte von Unternehmen auch aus dem Mittelstand, wenn sie bei Auskunftsersuchen, Ermittlungen oder Gerichtsverfahren im Rahmen einer sogenannten eDiscovery Daten in die USA übermitteln müssen. Sie geraten zwischen die konkurrierenden Pflichten, einerseits in großem Umfang Daten liefern zu müssen, andererseits so wenig personenbezogene Daten übermitteln zu dürfen (Datensparsamkeit). Das Dilemma wird für die betroffenen Unternehmen durch die hohen, in der DSGVO vorgesehenen Strafen noch verschärft.

  • DSGVO: Grundprinzipien modernisiert

    Seit dem 25. Mai, gelten in der EU neue Datenschutzregeln. "Die jüngsten Datenskandale haben bestätigt, dass wir mit den strengeren und klareren Datenschutzregeln in Europa richtig handeln", erklärte Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, dazu in Brüssel. Justizkommissarin V?ra Jourová wies angesichts der gerade in Deutschland verbreiteten Verunsicherung darauf hin, dass die Bestimmungen verhältnismäßig sind und kein Grund zur Panik besteht. Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland hat im Folgenden häufige Fragen und Antworten zusammengestellt.

  • DSGVO: NAC auf dem Stand der Technik

    Laut IDC [1] und Nifis [2] war noch vor etwa einem halben Jahr ein Großteil der deutschen Unternehmen nicht, oder nicht ausreichend auf die kommende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorbereitet. Mittlerweile haben jedoch viele tüchtig aufgeholt und gute Fortschritte auf dem Weg zur DSGVO-Konformität gemacht. Dennoch bleibt es eine sehr komplexe Angelegenheit. Unternehmen müssen ein ganzes Paket an Sicherheitsaspekten beachten und umsetzen. Zudem müssen die dazu eingesetzten Lösungen dem "Stand der Technik" entsprechen und effizient ineinandergreifen, damit die geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen korrekt abgebildet werden.

  • Certus löscht Daten DSGVO-konform

    Am 25. Mai tritt in der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Viele Unternehmen haben noch immer Schwierigkeiten, alle relevanten Maßnahmen fristgerecht umzusetzen. Unterstützung kommt von Certus Software: Der Augsburger Anbieter zertifizierter Datenlöschungen stellt eine Management-Plattform bereit, die drei verschiedene Möglichkeiten für Datenlöschungen erlaubt: In der Cloud, offline sowie mit Datenlöschungsmaschinen für ganze Festplatten.

  • Die EU-DSGVO als Chance nutzen

    Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Während der Stichtag immer näher rückt, müssen sich die Verantwortlichen durch eine Flut an Informationen kämpfen. Zusammen mit den Auflagen und Bußgeldern schüren die kursierenden Informationen oftmals Angst vor den bevorstehenden Änderungen. Dabei birgt die DSGVO große Chancen: Die Verordnung ist eine Modernisierung für wirksamen und konkreten Schutz personenbezogener Daten in Europa. Unternehmen haben die Chance, ihr Vertrauensverhältnis gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu untermauern, wenn sie die Richtlinie umsetzen. Im Zeitalter rasanter Digitalisierung und daten-getriebener Wirtschaft ist ein gewissenhafter und integrer Umgang mit Informationen unabdingbar - Geschäfte und Prozesse im Einklang mit der EU-DSGVO belegen eine solche Handhabung.

  • DSGVO: Datenschutz zertifizieren lassen

    Am Vorabend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schlägt Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group, Alarm: "Mit der DSGVO ist ein echtes Bollwerk an Regeln und Richtlinien entstanden. Viele kleine und mittelständische Unternehmen haben größte Schwierigkeiten bei der Umsetzung, denn hier paaren sich oft ein knappes Budget und wenig Personal." Der IT-Sicherheitsexperte rät, Prioritäten zu setzen, um den Einstieg in die DSGVO zu meistern. Dazu gehört, sich ausgiebig mit den Themen Ist-Analyse und Zertifizierungen auseinanderzusetzen. Sein Tipp: "KMU sollten sich so viel Unterstützung wie möglich holen. Wenn intern die Ressourcen fehlen, können Outsourcing oder aber das Insourcing von Kompetenzen Mittel der Wahl sein. Gerade für KMU finden sich viele Angebote: Beratungen, Schulungen und spezielle Tools helfen bei der Umsetzung der DSGVO", so Heutger.

  • DSGVO: Tipps für die Vorbereitung

    Vor der Verabschiedung der neuen Datenschutzbestimmungen für die EU wurde viel diskutiert. Zuletzt war es eher ruhig um die DSGVO. Jetzt droht Hektik aufzukommen, denn ab 25. Mai gilt die Verordnung EU-weit. Christian Zöhrlaut, Director Products Central Europe bei Sage, gibt Tipps, worauf Unternehmen achten sollten, um sich und ihre Abläufe rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen. Sicher ist: ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Sicher ist auch, dass viele Unternehmen noch nicht darauf vorbereitet sind. Beispielsweise stellte der Digitalverband Bitkom noch im September 2017 bei einer Umfrage fest, dass gerade einmal 13 Prozent der Unternehmen entsprechende Maßnahmen eingeleitet haben. Sicher ist schließlich ebenfalls, dass Unkenntnis der neuen Bestimmungen nicht vor Sanktionen schützt. Und die fallen künftig drastisch höher aus als bislang: Bis zu vier Prozent vom Jahreseinkommen oder 20 Millionen Euro kann ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht künftig kosten.

  • DSGVO: Datenschutz-Informationen aktualisieren

    Die Zeit rennt: In wenigen Monaten muss die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Unternehmen umgesetzt sein. Laut einer aktuellen Bitkom-Studie holt sich bereits jeder Zweite Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO. Auch die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group spüren die vermehrte Nachfrage nach Hilfe und haben eine Checkliste zusammengestellt, mit deren Hilfe Unternehmen sich auf den Weg machen können, die DSGVO pünktlich umzusetzen. Compliance schaffen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ausschließlich notwendige Daten erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden. Kompetenzen dürfen im Unternehmen nicht überschritten werden - nur wer für die Bearbeitung der Daten zuständig ist, darf auch mit ihnen umgehen.

  • DSGVO: Prinzip der Datensparsamkeit im Fokus

    Die DSGVO gilt ab Mai für sämtliche Unternehmen in Europa - für Online-Händler genauso wie für Einzelunternehmer oder große Konzerne. Ein Anliegen der europäischen Verordnung: Sie soll unter anderem die Datensammelwut vieler Unternehmen bändigen. "Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren massenhaft Datensätze gesammelt, mit denen unzählige Datenverarbeitungsvorgänge stattfinden. Mit Beginn der DSGVO müssen sich die Prioritäten der Unternehmen jedoch verschieben - weg von der Datensammelwut hin zum bedarfsgerechten Erheben von Daten. Denn künftig steht neben der strategischen Datenerhebung das Prinzip der Datensparsamkeit im Fokus", fasst Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group, zusammen.

  • DSGVO & Service-Compliance: Grundlage für ITSM

    Am 25. Mai 2018 ist es so weit: Die zweijährige Übergangszeit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) endet und das Gesetz tritt mit allen Konsequenzen in Kraft. Das stellt Unternehmen jeder Größenordnung vor enorme Herausforderungen. So verlangt die Verordnung europaweit von allen Betrieben, sämtliche Geschäftsprozesse kontinuierlich zu überprüfen und zu aktualisieren, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben. Außerdem kommt auf viele Firmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu. Diese Compliance-Richtlinien gehen mit der Digitalisierung einher: Unternehmen verarbeiten Daten im großen Stil, gerade im Kundenservice.

  • Mit Blick auf die DSGVO-Deadline

    Noch im Sommer 2017 veröffentlichte der ITK-Branchenverband Bitkom eine Studie, nachdem jedes fünfte IT- und Digital-Unternehmen die Datenschutzgrundverordnung bislang ignorierte. Eine Folgeuntersuchung im September 2017 zeigte, dass branchenübergreifend erst 13 Prozent der Organisationen erste Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO begonnen oder abgeschlossen haben. Als Marktbeobachter fragt man sich zurecht: Auf was warten die Manager dort eigentlich? Der Datenschutz ist vielen Menschen sehr wichtig. Daher verwundert es kaum, dass 68 Prozent der Verbraucher dem Umgang der Unternehmen mit ihren persönlichen Daten misstrauen. Außerdem haben 61 Prozent der Facebook-Nutzer schon einmal ihre Datenschutzeinstellungen auf Facebook verändert, so eine Studie des Software-Anbieters Gigya.

  • Schreckgespenst EU-DSGVO?

    Der Countdown läuft: Bereits am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wirksam. Sie gilt für alle Organisationen innerhalb des Staatenbundes, die personenbezogene Daten verarbeiten - und damit natürlich auch für Einrichtungen im Gesundheitswesen wie Krankhäuser, Apotheken oder Versicherungen, denn sie jonglieren täglich mit sensiblen Patientendaten. Vielen Verantwortlichen im Gesundheitssektor erscheint die neue Verordnung jedoch geradezu als Schreckgespenst: Eine aktuelle Studie von NetApp zeigt, dass 73 Prozent der befragten CIOs Bedenken haben, ob sie die neuen Bestimmungen bis Mai 2018 umsetzen können. Zudem glauben nur 17 Prozent, die Anforderungen der Grundverordnung in vollem Umfang zu verstehen.

  • DSGVO Unternehmen nimmt in die Pflicht

    "Ohne E-Mail-, Daten- und Websiteverschlüsselung wird es Unternehmen nicht möglich sein, die Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen", stellt Christian Heutger, IT-Sicherheitsexperte, klar. Der Geschäftsführer der PSW Group ergänzt: "Verschlüsselung ist aber inzwischen derart anwenderfreundlich geworden, dass sie tatsächlich zu den einfachsten Maßnahmen bei der Umsetzung der DSGVO gehört." Denn wo einst eine aufwendige Zertifikatsverwaltung die E-Mail Verschlüsselung kompliziert machten und die zu treffenden Einstellungen gerade für eine größere Menge an Mitarbeitern in Unternehmen abschreckend wirkten, machen moderne Secure-Mail-Gateways den Einsatz von E-Mail-Verschlüsselung heute sehr einfach. Mit ihnen gelingt nämlich das Verschlüsseln und Signieren von E-Mails automatisch an zentraler Stelle.

  • Wann ist ein Cloud-Dienst DSGVO-geeignet?

    Cloud Computing-Anbieter werden mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weitaus stärker in die Pflicht genommen als bisher. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Verordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten - doch was genau bedeutet das für Sie als Cloud Computing-Nutzer? Woran erkennen Sie, ob ein Dienst oder Anbieter die Anforderungen der DSGVO erfüllt? Und wann gilt ein Cloud-Dienst eigentlich als DSGVO-konform? Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind zunächst in Artikel 5, Absatz 1 der DSGVO geregelt; weitere Regelungen finden sich u.a. in den Artikeln 25 und 32. Im Folgenden erläutern wir, was die wichtigsten Forderungen - vor allem in Bezug auf Cloud-Dienste - bedeuten.

  • DSGVO: Zertifizierungen geben Datenschutz Gesicht

    Am 28. Januar 2018 jährte sich zum 11. Mal der Europäische Datenschutztag. Er zeigt einmal mehr, dass Daten das teuerste Gut des 21. Jahrhunderts sind und besonderem Schutz bedürfen. Das digitale Business lebt von Datenspeicherung, Datennutzung und Datenanalyse. Und hier ist Vorsicht geboten: Wer mit Personendaten arbeitet, muss sich seiner Verantwortung bewusst sein. In nicht mal vier Monaten, am 25. Mai 2018, endet nun die Übergangszeit für die vieldiskutierte Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die ausdrücklich Personendaten schützt. Sie nimmt alle Unternehmen mit sofortiger Wirkung in die Pflicht, die personenbezogene Daten verarbeiten. Regelwidrigkeiten werden dann sofort - im schlimmsten Fall mit einer Geldstraße bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes bzw. 20 Millionen Euro - geahndet.

  • DSGVO: Oder warum Unternehmen Risiken ignorieren

    Es ist offensichtlich, dass viele Organisationen den Stichtag zunächst abwarten wollen. Schließlich werden Datenschutzbestimmungen immer noch als Kostenfaktor wahrgenommen. Die Situation ist vergleichbar mit IT-Investitionen in die IT-Sicherheit oder in das Backup: Beide Aspekte verschlingen kostenbares IT-Budget, bringen aber keinen operativen Gewinn

  • DSGVO: Verordnung da & alle Fragen offen?

    Am 25. Mai 2018, tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung endgültig in Kraft. Dann endet eine zweijährige Übergangszeit - und damit die Schonfrist für Unternehmen und Behörden. Doch obwohl die Zeit drängt, haben viele noch immer keinen Plan für die Umsetzung. Ihnen bleibt nun gar nichts anderes mehr übrig als Prioritäten zu setzen. Aber wo anfangen? Laut einer Befragung des Branchenverbandes Bitkom hatten im September 2017 erst 13 Prozent der Unternehmen Maßnahmen zur Umsetzung begonnen oder abgeschlossen, während 33 Prozent noch unvorbereitet waren. Einer Umfrage der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe (DSAG) vom Oktober 2017 zufolge hatte sogar jedes zweite befragte Unternehmen immer noch keinen Plan für die Umsetzung der Verordnung.

  • DSGVO: Das müssen Verbraucher jetzt wissen

    Es wird ernst mit der Datenschutz-Grundverordnung: Am 24. Mai 2016 trat die Verordnung der Europäischen Union bereits in Kraft, um die Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu vereinheitlichen. Ab dem 25. Mai 2018 ist die Verordnung europaweit von öffentlichen Stellen, aber auch privaten Unternehmen verbindlich anzuwenden. BullGuard begrüßt die Verordnung: Sie will einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von persönlichen Daten leisten. In der folgenden Übersicht hat das Unternehmen die Rechte aufgestellt, die Verbraucher im Rahmen der DSGVO haben.

  • DSGVO und freier Datenverkehr

    Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Leitfaden zu den neuen, ab 25. Mai geltenden Datenschutzbestimmungen, um deren reibungslose Anwendung in der gesamten EU zu erleichtern. Ergänzend dazu stellt sie ein neues Online-Tool für kleine und mittlere Unternehmen ins Netz. Knapp 100 Tage vor Geltungsbeginn der neuen Bestimmungen gibt der Leitfaden einen Überblick darüber, was die Europäische Kommission, die nationalen Datenschutzbehörden und die nationalen Behörden noch tun sollten, um die Vorbereitungen erfolgreich abzuschließen. Zwar schafft die neue Verordnung ein einheitliches und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbares Regelwerk, sie erfordert jedoch in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen, darunter Änderungen an bestehenden Gesetzen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten und Einrichtung des Europäischen Datenschutzausschusses durch die Datenschutzbehörden. Der Leitfaden enthält die wichtigsten Neuerungen und zeigt Chancen auf, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben; zudem gibt er einen Überblick über die geleisteten Vorarbeiten und hält fest, was vonseiten der Europäischen Kommission sowie der Datenschutzbehörden und Regierungen der Mitgliedstaaten noch zu tun ist.

  • DSGVO-Compliance: Erfolgreiche Einflussnahme

    Seit Langem forderte die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) von SAP eine kostenfreie und effiziente Möglichkeit, um Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in SAP-Software umzusetzen. Jetzt ist SAP dieser Forderung nachgekommen. Ein großer Erfolg für die SAP-Anwender im deutschsprachigen Raum. "Auf dem DSAG-Jahreskongress im September 2017 hat SAP unsere Forderung aufgegriffen und zugesagt, dass ihre Kunden in die Lage versetzt werden, Anforderungen aus der EU-DSGVO effizient und ohne zusätzliche Lizenzkosten zu erfüllen", so Gerhard Göttert, Mitglied des DSAG-Vorstands. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es seitens SAP noch kein lizenzkostenfreies Angebot zur Umsetzung. Für die SAP-Anwender ein unbefriedigender Zustand, den es schnellstmöglich zu ändern galt - auch vor dem Hintergrund, dass die Frist, die Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen, am 24. Mai 2018 endet.

  • DSGVO-Compliance: Hat LDSG viele Mängel?

    Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat zu Beginn des Jahres einen Gesetzentwurf für ein neues Landesdatenschutzgesetz (LDSG), das für alle öffentlichen Stellen im Land gelten wird, und zur Änderung anderer Vorschriften vorgelegt. Damit soll die europäische Datenschutzreform - die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten - umgesetzt werden. Leider ist der Entwurf laut ULD mit vielen Mängeln behaftet. Einige davon verstoßen sogar gegen EU-Recht. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung gewährt allen Datenschutzaufsichtsbehörden, also auch dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), eine Reihe von "Abhilfebefugnissen", wenn gegen Datenschutzrecht verstoßen wird. Dazu gehören z. B. die Verwarnung oder die Anweisung, personenbezogene Daten auf eine bestimmte Weise zu verarbeiten. Diese Befugnisse schränkt der Entwurf für ein neues Landesdatenschutzgesetz nun aber in europarechtswidriger Weise ein. Er sieht nämlich vor, dass das ULD in Zukunft vor der Ausübung der Abhilfebefugnisse gegenüber öffentlichen Stellen seine Erkenntnisse zunächst der jeweiligen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde mitteilen und dieser Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss.

  • DSGVO: Unternehmen ohne Fachkräfte für Datenschutz

    Neue Datenschutzregelungen stellen Unternehmen in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Für die Umsetzung fehlt vielen von ihnen häufig ausreichend qualifiziertes Personal. Mehr als jedes zweite Unternehmen (56 Prozent) in Deutschland hat weniger als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutzthemen befassen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Mit der ab 25. Mai 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung ergeben sich viele neue Pflichten für Unternehmen.

  • DSGVO: Deutsche Entscheider kritisch

    Lediglich die Hälfte (55 Prozent) der IT-Entscheidungsträger in Europa ist der Überzeugung, dass andere Organisationen ihre personenbezogenen Daten ordnungsgemäß verwalten - in Deutschland sind es mit 48 Prozent nur weniger als jeder Zweite. IT-Experten sind allgemein darüber besorgt, wie viele Unternehmen Zugriff auf ihre Daten haben, und zeigen geringes Vertrauen in die Branchenkollegen. Das geht aus einer Kaspersky-Studie anlässlich der im kommenden Mai 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hervor.

  • DSGVO: Deutsche Firmen haben Nachholbedarf

    Proofpoint hat ihre Studie "The Great Disconnect" der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Rahmen dieser Studie hat das Unternehmen untersucht, welche Fortschritte Firmen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien mit der Implementierung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, auch GDPR - General Data Protection Regulation) machen. Denn ab 25. Mai 2018 müssen die Regelungen der EU für den Schutz der Daten im Unternehmen umgesetzt sein. Deutschland schneidet im Drei-Länder-Vergleich am schlechtesten ab.

  • DSGVO: Es geht (langsam) voran

    Rund ein halbes Jahr vor dem Inkrafttreten sieht sich ein gutes Drittel (35 Prozent) der deutschen Unternehmen bereit für die DSGVO, während rund die Hälfte (47 Prozent) auf einem guten Weg ist und mehr als 50 Prozent ihrer entsprechenden Aufgaben erledigt hat. Dennoch bleiben einige Themen, allen voran das Recht auf Löschung und Vergessenwerden, große Herausforderungen für die Unternehmen. Dies ergab eine von Varonis Systems in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage, zu der weltweit IT- und IT-Sicherheitsverantwortliche befragt wurden.

  • DSGVO-konforme Prozesse implementieren

    Mehr als zwei Drittel der großen internationalen Unternehmen werden nach Ansicht ihrer Sicherheitsverantwortlichen im Mai 2018 nicht konform zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU operieren können. Das ist das Ergebnis einer globalen Umfrage unter Führungskräften im Sicherheitsbereich, die das Marktforschungsinstitut Ponemon im Auftrag von Radware durchgeführt hat.

  • DSGVO für Personaler

    Wenn am 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt, dann betrifft das auch die Personalabteilungen: Spätestens bis zum Stichtag müssen Unternehmen die Daten ihrer Beschäftigten und Bewerber wirksam schützen. Das bestimmt Artikel 88 der DSGVO, konkretisiert durch Paragraph 26 BDSG NEU. Ansonsten drohen hohe Bußgelder, bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes sind als Strafe möglich.

  • DSGVO-konform mit Cognitive Computing

    Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU DSGVO) verdeutlicht es: Eine der Digitalisierung angemessene Compliance im Unternehmen zu stemmen, heißt vor allem, eine dafür geeignete Technologie einzusetzen. Allerdings besteht hier offenbar noch ein gewaltiger Nachholbedarf, wie eine aktuelle Studie des Speicherspezialisten Veritas offenlegt. Fast ein Drittel (32 Prozent) der Befragten gibt an, dass ihr Unternehmen keine Technologie besitzt, mit der Daten effektiv verwaltet werden könnten. Das beeinträchtigt wiederum die Fähigkeit, Daten effizient zu suchen, zu finden und zu prüfen. Dies sind aber die essenziellen Kriterien für die Einhaltung der DSGVO.

  • DSGVO & Graphtechnologie

    Der Weg personenbezogener Daten verläuft nur selten geradlinig. Umso wichtiger sind Technologien, die innerhalb komplexer Datenbeziehungen freie Sicht und eine lückenlose Nachverfolgbarkeit garantieren. Die Graph-Plattform Neo4j bietet hier auch bei stark vernetzten Daten die nötige Transparenz. Auch beim DSGVO gilt: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Wer die Aufsichtsbehörden in Sachen Compliance überzeugen will, muss es schaffen, personenbezogene Daten über alle Systeme hinweg nachzuverfolgen, zu orten und zu managen. Von dieser Transparenz sind Unternehmen oft noch weit entfernt. Das liegt häufig auch an den eingesetzten Systemen. Relationale Technologien und SQL-Datenbanken leisten gute Dienste, wenn es darum geht, strukturierte Daten abzufragen. Bei komplexen und hochgradig heterogenen Datensätzen, wie sie im Rahmen des DSGVO auftreten, liefern sie jedoch nur ein gewaltiges Labyrinth an Join-Tabellen und SQL-Codezeilen. Der Aufwand, in kürzester Zeit die komplette Interaktion zwischen einer Person und dem jeweiligen Unternehmen nachzuverfolgen und auf Anfrage darzulegen, ist enorm. Die Antwortzeiten sind extrem lang. Zudem ist es unmöglich die Abfragen bug-frei zu halten, sobald weitere Datenbeziehungen hinzugefügt werden.

  • DSGVO: Kostenfreie Broschüre

    Die künftige Europäische DS-GVO gilt ab 25. Mai 2018 unmittelbar in der gesamten EU. Aufgrund zahlreicher Öffnungsklauseln sind darüber hinaus auch nationale Regeln nötig. Der Deutsche Bundestag verabschiedete daher am 27. April 2017 das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU.

  • DSGVO: Umsetzung sollte Priorität haben

    Nur jedes zweite Unternehmen in Deutschland hat sich bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bislang Hilfe von externen Experten geholt. Gerade einmal 48 Prozent aller Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigen geben demnach an, Spezialisten außerhalb des eigenen Hauses hinzugezogen zu haben. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Am häufigsten wurden externe Anwälte eingeschaltet, die von rund jedem dritten Unternehmen (35 Prozent) mit Blick auf die DSGVO konsultiert wurden. Externe Prüfer oder Auditoren haben 29 Prozent aller Unternehmen hinzugezogen, eine externe Datenschutzberatung fand in jedem fünften Unternehmen (21 Prozent) statt.

  • DSGVO: Rechtsfragen im Datenaustausch

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sieht bei Unternehmen noch viele Fragen, um sich rechtssicher auf den Start der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 einzustellen. "Kleinen und mittleren Unternehmen fehlen oft die Kapazitäten, die aus der DSGVO identifizierten Anforderungen umzusetzen", sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing auf der BvD-Herbstkonferenz. Internationale Konzerne dagegen sähen sich mit vielen offenen Rechtsfragen im Datenaustausch mit Drittländern wie den USA und Großbritannien, aber auch mit Staaten wie Norwegen oder Liechtenstein konfrontiert. "Die Zeit drängt. Die Unternehmen benötigen dringend rechtliche Klarstellungen. Hier ist auch der Gesetzgeber gefragt", sagte Spaeing.

  • DSGVO: Existenzgefährdende Konsequenzen

    Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU steht vor der Tür. In weniger als einem Jahr müssen Unternehmen ihre IT-Sicherheit auf Vordermann gebracht haben, um empfindliche Strafen zu vermeiden. Längst nicht alle Unternehmen sind auf die Vorgaben adäquat vorbereitet, meint CyberArk. Nach einer Erhebung von CyberArk kennt nahezu die Hälfte der europäischen Kunden des Sicherheitssoftware-Anbieters die konkreten Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht. Viele Unternehmen tun sich schon schwer mit der exakten Definition des elementaren Begriffs "personenbezogene Daten".

  • DSGVO: Datenschutzbeauftragter wird noch wichtiger

    Der Countdown läuft: Bis zum 25. Mai 2018 müssen Unternehmen die Neuerungen der seit 2016 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) umgesetzt haben. Die Verschärfungen betreffen vor allem die Rechenschafts- und Nachweispflicht beim Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Meldepflicht im Fall von Datenpannen. Gleichzeitig steigt auch die Höhe möglicher Bußgelder deutlich. Um auch in Zukunft rechtskonform aufgestellt zu sein, müssen Prozesse angepasst oder neu aufgesetzt werden.

  • Auf DSGVO-Compliance vorbereitet?

    Thales stellte die Ergebnisse einer Studie zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) vor. Die Studie basiert auf einer von Censuswide durchgeführten und von Thales beauftragten Befragung von Verbrauchern und Unternehmen in Europa und den Vereinigten Staaten. Ziel der Erhebung war es, herauszufinden, wie gut Firmen auf die im Mai 2018 ablaufende Frist zur DSGVO-Compliance vorbereitet sind und wie sie den Einfluss der DSGVO auf ihre unternehmerische Tätigkeit bewerten.

  • DSGVO: DSAG-Mitglieder nur bedingt zuversichtlich

    Am 25. Mai 2018 ist es soweit und die zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung endet. Unternehmen, die personenbezogene Daten nutzen, müssen dann der Richtlinie entsprechen und deren Anforderungen bei der SAP-Nutzung ausreichend und nachweisbar berücksichtigen. Doch laut einer aktuellen Umfrage der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) unter ihren Mitglieder*, haben bisher gerade einmal etwas mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen eine Vorgehensweise (Roadmap) zur Umsetzung der EU-DSGVO in ihrem Unternehmen.

  • DSGVO: Versicherungswirtschaft - was ändert sich?

    Cyberversicherungen werden gerade im kommenden Jahr vermutlich zu den Top-Prioritäten gehören. Der Markt für Cyberversicherungen ist ein relativ junger Markt in den ständig neue Anbieter und Angebote drängen. Es herrscht dementsprechend viel Bewegung und die Preisdynamik heizt das Segment zusätzlich an. Aber es gibt es immer noch wesentliche Bereiche, die Makler, Versicherungsträger und Regulierer, aber auch potenzielle Kunden gleichermaßen verwirrt zurücklassen. Nicht zuletzt im Hinblick auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt es noch viele Fragezeichen.

  • DSGVO: IT-Sicherheit sollte im Fokus stehen

    Am 25. Mai 2018, also in nicht einmal mehr einem Jahr, tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese löst das seit 1995 gültige Bundesdatenschutzgesetz ab und definiert den Umgang mit sensiblen Daten in Unternehmen, um diese besser zu schützen. In einer Bitkom-Umfrage gaben allerdings nur 34 Prozent der befragten Unternehmen an, bereits erste Maßnahmen begonnen oder umgesetzt zu haben. Dabei drohen hohe Bußgelder schon bei Nichteinhaltung der Compliance-Regeln und nicht erst bei Datenverlust- ganz abgesehen von der Rufschädigung, wenn bekannt wird, dass das Unternehmen nicht den Compliance-Ansprüchen gerecht wurde. Es wird also Zeit, die Weichen auf eine sicherere IT-Infrastruktur zu stellen und sich mit den wichtigsten Fragen zur eigenen Datensicherheit zu beschäftigen.

  • DSGVO: Was Unternehmen jetzt tun müssen

    Am 25. Mai 2018 startet europaweit mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine neue Datenschutz-Ära. Ihr Ziel: Die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen zu stärken und Unternehmen bei Datenschutzverstößen empfindlich zu treffen. Die neuen oder gestärkten Betroffenenrechte sowie die Neuregelungen zur Datenschutzerklärung sind allerdings riesige Bausteine der DSGVO und für viele Unternehmen eine echte Herausforderung.

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