Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung
Die Begeisterung für Googles angekündigten "Frühstart" von "Google Street View" hält sich bei bundesdeutschen Datenschützern in engen Grenzen. Die Google-Ankündigung kam gerade für die zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg ziemlich überraschend, da sie hinsichtlich der Umsetzung des zugesagten Widerspruchsrechts der Betroffenen noch wichtige Fragen offen sieht.
Zensus 2011: Das Volk wird gezählt
Im kommenden Jahr soll - entsprechend einer europäischen Verordnung - in Deutschland eine Volkszählung durchgeführt werden. Die letzte Volkszählung fand in der alten Bundesrepublik vor mehr als 20 Jahren, genauer gesagt: 1987 statt. Sie war Gegenstand erbitterter Debatten. Das ursprüngliche Volkszählungsgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und die ursprünglich für 1983 vorgesehene Zählung damit gestoppt.
Volkszählung auf Basis des Zensusgesetzes 2011
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat an der Zensus-Außenstelle des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung in Fürth den Zensus 2011 vorgestellt und dessen Notwendigkeit unterstrichen: "Bund, Länder und Gemeinden benötigen aktuelle und verlässliche Zahlen zur Bevölkerung, zum Erwerbsleben und zur Wohnsituation, die allein der Zensus liefern kann. Diese Daten sind für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen unverzichtbar. So müssen unsere Kommunen planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenheime und Sozialwohnungen sie benötigen."
Datenschutz im Bewerbungsverfahren
Zu den diskutierten Plänen für anonyme Bewerbungen erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierten und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend befürworteten anonymen Bewerbungen können nicht nur die Diskriminierung von Bewerbern verhindern, sondern auch den Datenschutz im Bewerbungsverfahren stärken."
Schaar kritisiert neues SWIFT-Abkommen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, sieht schwerwiegende Datenschutzmängel in dem sogenannten SWIFT-Abkommen zwischen den USA und der EU, das am 1. August 2010 in Kraft trat.
Technologischer Datenschutz: "Privacy by Design"
Angesichts des rapiden und dramatischen technologischen Wandels gelte es, die besonderen Erfordernisse des Datenschutzes bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu berücksichtigen, da neue technologische Systeme oftmals versteckte Gefahren bergen würden, die sich nur schwer beseitigen ließen, wenn die Grundkonzeption erst einmal feststehen würden. In einem Fachartikel es "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" (BfDI) geht es um den "technologischer Datenschutz: Privacy by Design".
Einen unzulässiger Datenabruf verhindern
Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern halten bessere gesetzliche Regelungen zum Schutz der in der zentralen Steuerdatenbank zu speichernden sensiblen Lohnsteuerdaten für erforderlich.
Digitale Brieferfassung: Start des Pilotversuchs
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar teilt zur Berichterstattung in den Medien zum Projekt elektronische Akten (e-Akte) der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit, dass er über dieses geplante Vorhaben informiert gewesen sei.
Überwachung von Arbeitnehmern
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder drängen auf Nachbesserungen am kürzlich vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines Beschäftigungsdatenschutzgesetzes. In einer Entschließung kritisieren sie, dass die Registrierung und Überwachung von Arbeitnehmern nur unzureichend begrenzt werden. Zudem lässt der Entwurf eine Reihe wichtiger Probleme ungeklärt
Datenschutzrecht der Zukunft
Wie soll das Datenschutzrecht der Zukunft aussehen? Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat jüngst ihr Eckpunktepapier "Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert" verabschiedet, das für Politik, Gesellschaft und Fachöffentlichkeit den Anstoß für eine Diskussion über eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts geben soll.