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Alles zum Thema "Steuer-ID"


Datenschutz in der Finanzverwaltung - Chancen und Risiken der Steuer-ID
Der Bürger als elfstellige Nummer: Die Steuer-ID wird bereits mit der Geburt vergeben und bleibt lebenslang gültig


(30.03.10) - Jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland hat seit 2008 eine dauerhafte Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) erhalten. Die Steuer-ID setzt sich aus elf, nach dem Zufallsprinzip gebildeten Ziffern zusammen, die "nichtsprechend"
sind. Die Steuer-ID wird bereits mit der Geburt vergeben und bleibt lebenslang gültig. Jede Steuer-ID darf nur einmal vergeben werden.

Sie findet im Geschäftsverkehr mit der Finanzverwaltung, aber auch mit weiteren Behörden und privaten Stellen zunehmend Verwendung.

Das nachfolgende Informationsblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beantwortet einzelne, in diesem Zusammenhang bestehende datenschutzrechtliche Fragen. (BfDI: ra)

Lesen Sie den Artikel auf www.bfdi.bund.de


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Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

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