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Verarbeitung persönlicher Daten


Wie soll das Datenschutzrecht der Zukunft aussehen?

Broschüre: Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert

(10.06.10) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, nahm Stellung zur Frage: "Wie soll das Datenschutzrecht der Zukunft aussehen?" Er sagte:

"Datenschutz ist heute aktueller denn je. Wir leben in einer sich rasant entwickelnden Welt der allgegenwärtigen Erfassung und Verarbeitung unserer persönlichen Daten.

Ganz gleich, ob es sich um die Überwachung in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz, den Umgang mit personenbezogenen geographischen Informationen, die Bildung von Persönlichkeitsprofilen, den Umgang mit Daten im Netz oder die Gewährleistung der Datensicherheit in komplexen technischen Systemen handelt: der Schutz der Persönlichkeitsrechte spielt überall eine zentrale Rolle.

Das geltende Datenschutzrecht gibt allerdings nicht immer zeitgemäße Antworten auf die drängenden Fragen. Mit den Eckpunkten möchten wir für Politik, Gesellschaft und Fachöffentlichkeit den Anstoß für eine Diskussion über eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts geben."

Die gedruckte Broschüre kann beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg bezogen werden und steht zum Abruf aus dem Internet-Angebot des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bereit.

Broschüre: (externer Link):
Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert


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Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

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  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

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