Emissionsbegrenzung und Umweltschutz


Deutsche Bundesregierung setzt umweltrechtliche EU-Verordnung um
Verordnungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen


(05.11.10) - Die vom EU-Parlament erlassene Anpassung der Verordnungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (1272/2008) ist von der Deutschen Bundesregierung umgesetzt worden (17/3476).

Betroffen sind die Verordnungen zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen, die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen, die Altfahrzeug-Verordnung und die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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