Schutz vor Kostenfallen im Internet


Zum Stand der Verhandlungen über den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher und deren Verbraucherschutzniveau
Bundesregierung: Weitere Verhandlung auf EU-Ebene abwarten

(08.11.10) - Bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene ist abzuwarten, ob und inwieweit die endgültigen Vorschriften der Richtlinie über das bestehende oder das anzustrebende Verbraucherschutzniveau abgesichert sind. Das teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3367) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/3251) mit.

Insbesondere müssten Regelungen zum Schutz vor Kostenfallen im Internet vorgesehen werden. Zudem sollte es Ausnahmen für bestimmte Verträge, beispielsweise für soziale Dienstleistungen und Transportdienstleistungen geben, damit die Mitgliedstaaten in diesen Fällen weitergehende Informationspflichten beibehalten oder einführen könnten.

Zudem teilt die Bundesregierung mit, dass Strom nicht als Ware im Sinne des Richtlinienvorschlages aufzufassen ist. Wasser und Gas seien im Sinne des Vorschlages nur Waren, soweit sie in einem begrenzten Volumen oder in einem bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden.

Der Richtlinienvorschlag sehe darüber hinaus ein Widerrufsrecht auch bei Strom-, Wasser- und Gaslieferungsverträgen vor, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen worden sind. Die Bundesregierung unterstützt dies, da die Verbraucher in diesem Bereich nicht wenige schutzwürdig seien. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen