Sachstand verbraucherpolitischer Ankündigungen
Deutsche Bundesregierung plant verbraucherpolitische Gesetzesvorhaben
Grüne wollen wissen, wie die Preissteigerungen bei Strom, Krankenkassen und Flugreisen zu bewerten sind
(11.04.11) - Zum 1. Januar 2011 sind keine gesetzlichen Regelungen im Verbraucherschutz zu den Themen Verbrauchertelefon, Internetkostenfallen, Telefonwerbung, Spielzeug, Anlegerschutz, Entschädigung von technischen Fehlern bei EC-Karten, Entschädigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kartellverstößen, Löschtaste für persönliche Daten im Internet, Datenschutz bei Geoinformationen und Schlichtungsstelle für Flugreisende getroffen worden.
Das geht aus einer Antwort (17/5103) der Deutschen Bundesregierung an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Regierung plane "allerdings zahlreiche Gesetzesvorhaben zu den […] genannten Bereichen", heißt es weiter.
Die Grünen hatten in einer Kleinen Anfrage (17/4955) Aufklärung über den derzeitigen "Sachstand verbraucherpolitischer Ankündigungen" durch die Bundesregierung gefordert und wollte darüber hinaus wissen, wie sie die derzeitige Preissteigerungen bei Strom, Krankenkassen und Flugreisen bewerten.
Aus der Regierungsantwort geht dazu hervor, dass für das Jahr 2011 ein Steigerung des Verbraucherpreisniveaus von 1,8 Prozent erwartet wird. Damit liege Deutschland in einem Rahmen, den die Europopäische Zentralbank für vertretbar halte. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.