Lebensmittelsicherheit & Nahrungsergänzungsmittel
Umsetzungsprobleme bei der EU-Health-Claims-Verordnung?
Überwachung der Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1924/2006
(12.08.10) - Zum 1. Juli 2007 trat die so genannte Health-Claims-Verordnung (EG) 1924/ 2006 in Kraft. Mit dieser Verordnung soll sichergestellt werden, dass künftig Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel nur dann mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden, wenn diese wissenschaftlich belegt sind. Unseriöse Angaben, die die Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen, anstatt zu informieren, sollen damit ausgeschlossen werden.
Das Verfahren zur Umsetzung so genannter generischer Claims (Artikel 13 Absatz 1 und 3 der Verordnung), d. h. Claims, die nach Genehmigung von jedem Lebensmittelhersteller genutzt werden können, weist jedoch nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Reihe von Problemen auf.
Es sieht eine Beantragung der Claims durch die Hersteller sowie die anschließende Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) und Freigabe zur Nutzung durch die EU-Kommission vor.
Nach Angaben der Deutschen Bundesregierung unterstützt diese die EU-Kommission fachlich und technisch bei der Überwachung der Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1924/2006.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/2644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2504) hervor.
Zudem unterrichte eine eingerichtete Arbeitsgruppe der European Food Safety Authority monatlich über Arbeitsplanung und Verfahrensstände. Betroffene Verbände und Unternehmen hätten die Möglichkeit, sich über beantragte Claims auf der Internetseite der EU-Kommission und der European Food Safety Authority zu informieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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