Flächendeckende medizinische Versorgung
Linke erkundigte sich zu gleichwertigen Lebensbedingungen in Deutschland im Bereich der Gesundheitsversorgung
Rückläufige Krankhausverweildauer sei Zeichen für den medizinisch-technischen Fortschritt
(14.06.11) - Anfang 2010 sind auf einen niedergelassenen Hausarzt bundesweit durchschnittlich 1.546 Einwohner gekommen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5680) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5442) weiter mitteilt, reichte die Spannweite von 1.419 Einwohner je Hausarzt in Bayern bis hin zu 1.721 Einwohner je Hausarzt in Westfalen-Lippe. Ferner seien Ende 2009 bundesweit auf einen niedergelassenen Facharzt 1.288 Einwohner gekommen sowie auf ein Kinderarzt 2.339 Kinder und Jugendliche.
Die Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung sei ein wichtiges Anliegen, heißt es in der Antwort der Regierung. Die finanzielle Grundlage des Gesundheitssystems dafür sei auf eine solide Basis gestellt worden.
Bezüglich der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser und der Angaben zur Impfrate verweist die Regierung auf die Zuständigkeit der Länder. Anhand der Haushaltsansätze der Länder sei für das Jahr 2009 ein Rückgang der Investitionsförderung von 3,38 Millionen Euro auf 2,86 Millionen Euro zu verzeichnen, heißt es in der Antwort. Besonders in den neuen Bundesländern sei der Finanzbedarf gesunken. Das spreche für einen erfolgreichen Abbau des teilungsbedingten Nachholbedarfs.
Der Antwort zufolge ist darüber hinaus seit langem eine rückläufige Krankhausverweildauern zu verzeichnen. Das sei ein Zeichen für den medizinisch-technischen Fortschritt. Nach Angaben der Regierung ist der Impfschutz unter anderem gegen Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis als sehr gut einzustufen. Das habe sich im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung des Jahres 2009 ergeben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.