Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs


Zahl der abgerufenen Kontendatensätze verdoppelt
Gesetzliche Reduzierung der steuerlichen Kontenabrufmöglichkeit sei nicht vertretbar

(19.04.12) - Die Zahl der von Behörden über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen abgerufenen Konten hat sich seit 2005 mehr als verdoppelt. Nach Angaben der Deutschen Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8715) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/8566) wurden 2005 bei 62.410 Abrufaktionen Datensätze von 485.000 Konten abgerufen.

Im vergangenen Jahr seien es bei 116.908 Aktionen Datensätze von 1.050.726 Konten gewesen. Beim Bundeszentralamt für Steuern stieg die Zahl der Abrufe von 8.689 auf 62.333. Die Zahl der abgerufenen Konten beziehungsweise Kontenstammdatensätze sei nicht erfasst worden.

Im Vorwort zur Antwort verweist die Bundesregierung auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, nach der Kontenabrufmöglichkeiten, die Gemeinwohlbelangen von erheblicher Bedeutung dienen, zulässig sind. Genannt werden gleichmäßige Besteuerung, die Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs sowie die wirksame Strafverfolgung und Rechtshilfe in Strafsachen. Es seien zwar Einschränkungen der steuerlichen Kontenabrufmöglichkeit erfolgt.

"Eine weitere gesetzliche Reduzierung der steuerlichen Kontenabrufmöglichkeit ist vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Auftrags der Finanzbehörden, die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (und bei säumigen Steuerzahlern auch zu vollstrecken) nicht vertretbar", schreibt die Bundesregierung in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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