Pflichten des Finanzinstitutes gegenüber Kunden


Deutsche Bundesregierung will Bank-Pflichten gegenüber Kunden extra regeln
Zum Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen


(04.05.10) - Die Deutsche Bundesregierung lehnt es ab, in die Regulierung der Vergütungssysteme für Banker auch die Pflichten des jeweiligen Instituts gegenüber seinen Kunden aufzunehmen. Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/1457) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (17/1291) hervor.

Der Gesetzentwurf stand auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass Banker häufig solche Produkte anpreisen würden, für deren Vermittlung besonders hohe Provisionen bezahlt würden.

Der durch Fehlberatungen entstehende Schaden belaufe sich auf 20 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr. Die Bundesregierung schreibt dazu, die weitere Stärkung des Anlegerschutzes sei ihr erklärtes Ziel. Der Gesetzentwurf scheine jedoch "nicht der richtige Ort für dieses wichtige Anliegen" zu sein. Man erwäge, "die Problematik durch Vergütungssysteme gesetzter Fehlanreize zu Lasten von Kunden" an geeigneter Stelle aufzugreifen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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