OECD-Standard und Steuerpolitik


OECD-Standard gegen Steuerhinterziehung fast überall praktiziert
OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Austausch für Besteuerungszwecke akzeptiert


(08.07.10) - Praktisch alle Finanzzentren haben inzwischen den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Austausch für Besteuerungszwecke akzeptiert. Dies sei das Ergebnis des auf dem G20-Gipfel im April 2009 begonnenen Prozesses, gegen Staaten und Gebiete vorzugehen, die den Standard nicht akzeptieren würden, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/2295) auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/1796) zur Umsetzung von Beschlüssen der G8- und G20-Gipfeltreffen.

Allein in den vergangenen zwölf Monaten seien weltweit nahezu 400 bilaterale Abkommen mit Finanzzentren geschlossen worden. Außerdem würden kontinuierlich Doppelbesteuerungsabkommen an den OECD-Standard angepasst, schreibt die Bundesregierung. Das Global Forum der OECD habe mit ersten Überprüfungen begonnen. Mit ersten Ergebnissen rechnet die Bundesregierung im Herbst 2010.

Auf Fragen nach ihren Zielen für die Gipfeltreffen verweist die Bundesregierung auf ihr Vorhaben, den Finanzsektor angemessen an den Kosten zur Krisenbewältigung zu beteiligen. Eine Bankenabgabe, für die auf internationaler Ebene geworben werde, sei von der Regierung bereits am 31. März beschlossen worden. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für eine internationale Finanzmarktsteuer ein. Diese Steuer könne sowohl aus einer internationalen Finanztransaktionssteuer als auch aus einer Finanzaktivitätssteuer bestehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

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    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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