Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Vertragsverletzungsverfahren in Sachen EU-Wasserrahmenrichtlinie: Bundesregierung hüllt sich in Schweigen
Umstritten ist zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung die Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland
(22.12.11) - Die Deutsche Bundesregierung gibt derzeit keine Auskunft über ein Schreiben der Europäischen Kommission an die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. "Der Schriftverkehr zwischen der Kommission und den Mitgliedsstaaten bei Vertragsverletzungsverfahren unterliegt grundsätzlich der Vertraulichkeit", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8036) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/7724). Derzeit würde innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern eine gemeinsame Position erarbeitet, heißt es in der Antwort weiter.
Umstritten ist zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung unter anderem die Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland. Er führt nach Meinung der Kommission zu einer unzureichenden Kostendeckung und verhindere, dass in Deutschland bis 2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht werde. Deutschland ist der Meinung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie in vollem Umfang umgesetzt habe. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.