Militärgüter zur internen Repression


Kein "Demokratie-Vorbehalt" bei Prüfung von Rüstungsexportanträgen
Eine Ausfuhrgenehmigung müsse verweigert werden, wenn eindeutig das Risiko bestehe, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter zur internen Repression genutzt werden könnten


(22.06.11) - Bei Rüstungsexportanträgen müssen "politisch sensible Fälle" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dem Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt werden. Dazu würden auch Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen in Staaten mit einer problematischen Menschenrechtslage gehören, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6045) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5856). Das Bundeswirtschaftsministerium hole bei politisch sensiblen Fällen in aller Regel eine außen- und sicherheitspolitische Bewertung des Auswärtigen Amtes ein.

Die Bundesregierung verweist auf den gemeinsamen Standpunkt der EU und die entsprechenden politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Rüstungsexporten. Danach müsse eine Ausfuhrgenehmigung verweigert werden, wenn eindeutig das Risiko bestehe, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter zur internen Repression genutzt werden könnten. Interne Repression umfasse "unter anderem Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, willkürliche oder Schnell-Hinrichtungen, das Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen und andere schwere Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten".

Außerdem lasse die Bundesregierung gemäß dem EU-Standpunkt und ihren eigenen Grundsätzen "besondere Vorsicht und Wachsamkeit" bei Anträgen für Exporte in Länder walten, in denen von den Vereinten Nationen, der EU oder dem Europarat schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen festgestellt worden seien.

Ein "Demokratie-Vorbehalt" sei weder in den Grundsätzen der Bundesregierung noch im EU-Standpunkt vorgesehen. Es gebe "keinen anerkannten, praktikablen Demokratiemaßstab, der für eine derartige Prüfung herangezogen werden könnte", schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen