Lobby-Vereinigungen der Atomwirtschaft


Bundesregierung: Förderungen von Vereinigungen der Atomlobby mit keinen öffentlichen Mitteln
Linke wittert Pakt mit der Atomindustrie


(22.06.11) - Es würden keine öffentlichen Mittel an Lobby-Vereinigungen der Atomwirtschaft fließen und seien auch in der Vergangenheit nicht geflossen. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5971) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5763).

Vorbemerkung der Fragestellung
"Den öffentlich zugänglichen Tätigkeitsberichten der Kerntechnischen Gesellschaft e. V. (KTG) ist zu entnehmen, dass vom Bund getragene Einrichtungen wie beispielsweise das Forschungszentrum Jülich GmbH, das Forschungszentrum Karlsruhe GmbH (heute Karlsruher Institut für Technologie), das GSH Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht, das GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (heute Helmholtz Zentrum München), das Hahn-Meitner-Institut (heute Helmholtz- Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH), das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik oder Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, wie die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), Fördermitglieder der KTG waren und möglicherweise noch heute sind.

Dies wirft die Frage auf, in welchem Umfang im Laufe der Zeit öffentliche Mittelan Lobby-Vereinigungen wie die KTG und das Deutsche Atomforum e. V. geflossen sind. Neben den bereits genannten kommen von den bundeseigenen Unternehmen in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) GmbH,Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) GmbH sowie die Deutsche Bahn AG inkl. Vorläuferunternehmen infrage.."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen