Keine Einstufung in Wassergefährdungsklassen


Auswirkungen des Entwurfs der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen des Bundes (VAUwS) beim Kombinierten Verkehr
KV-Terminals sind Anlagen, die zum Umschlag von einem Verkehrsmittel auf ein anderes dienen

(30.06.12) - Für die Betreiber von Kombinierten-Verkehrs (KV)-Terminals soll es beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen künftig keine Einstufung in Wassergefährdungsklassen mehr geben. "Eine Einstufung in Wassergefährdungsklassen ist nach derzeitigen Überlegungen nicht mehr vorgesehen", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/10303) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/10132).

Die SPD hatte darin nach den Auswirkungen des Entwurfs der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen des Bundes (VAUwS) beim "Kombinierten Verkehr" in Deutschland gefragt. KV-Terminals sind Anlagen, die zum Umschlag von einem Verkehrsmittel auf ein anderes dienen. Das Bundesumweltministerium hat im Februar 2012 diesbezüglich eine neue Verordnung vorgelegt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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