Gerichtsstand im Versicherungsvertragsrecht


Besteuerung von Gewinnen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen im Rahmen der Abgeltungsteuer gilt nur für solche Investmentanteile gelten, die nach dem 31. Dezember erworben wurden
Union wies darauf hin, dass den Arbeitnehmern mit dem Gesetz die Möglichkeit eröffnet werden solle, sich eine zweite Einkommensquelle neben dem Gehalt zu schaffen


(22.01.09) - Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und SPD und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion hat der Finanzausschuss am Mittwochmorgen dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (16/10531, 16/10721) zugestimmt. Damit werden Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern an ihren Unternehmen stärker gefördert.

So wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betriebliche Beteiligungen oder bestimmte Fonds fließen, von 18 auf 20 Prozent angehoben. Die Einkommensgrenze, bis zu der die Sparzulage gezahlt wird, soll bei der Anlage in Beteiligungen von 17.900 auf 20.000 Euro (Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro) angehoben werden. Der steuer- und abgabenfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen wird von 135 auf 360 Euro angehoben. Das Angebot, sich am Unternehmen zu beteiligen, muss allen Arbeitnehmern und nicht nur einer bestimmten Gruppe gemacht werden

Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag von Union und SPD mehrere Änderungen an dem Gesetzentwurf beschlossen. So erfolgte eine Klarstellung, dass die Besteuerung von Gewinnen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen im Rahmen der Abgeltungsteuer nur für solche Investmentanteile gelten wird, die nach dem 31. Dezember erworben wurden. Bei Investmentanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, solle die Abgeltungsteuer nicht gelten, heißt es in dem Änderungsbeschluss. Das sei auch Ziel des Gesetzgebers gewesen, betonen die Koalitionsfraktionen.

Das gesetzgeberische Ziel sei allerdings im Jahressteuergesetz nicht hinreichend klar zum Ausdruck gebracht worden, so dass das Jahressteuergesetz auch so hätte verstanden werden können, dass die Gewinne aus vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Investmentanteilen versteuert werden müssten. Außerdem beschloss der Ausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen die Mindestanlagegrenze für Fonds im Rahmen des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes abzusenken. Die Fonds wären nach dem ursprünglichen Entwurf verpflichtet gewesen, spätestens nach zwei Jahren 75 Prozent des Fondsvermögens in Unternehmen zu investieren, deren Arbeitnehmer sich am Fonds beteiligen. Diese Grenze wurde auf 60 Prozent herabgesetzt.

Die Union wies darauf hin, dass den Arbeitnehmern mit dem Gesetz die Möglichkeit eröffnet werden solle, sich eine zweite Einkommensquelle neben dem Gehalt zu schaffen. Unzufrieden zeigte sich die Union mit dem steuer- und abgabefreien Höchstbetrag von 360 Euro, den sie lieber auf 500 Euro erhöht hätte. Die Erhöhung der Sparzulage von 18 auf 20 Prozent hätte nach Ansicht der Union für alle Sparformen, also etwa auch für das Bausparen, erfolgen sollen. Die SPD-Fraktion erklärte, es sei ein wichtiges Ziel gewesen, das Risiko bei der Kapitalanlage zu streuen. Es werde erwartet, dass erheblich mehr Unternehmen als bisher ihren Mitarbeitern Kapitalbeteiligungen anbieten würden.

Die FDP-Fraktion warf der Koalition "Symbolpolitik" vor. Die Förderung sei viel zu niedrig und der Anlegerschutz unzureichend. Die Linksfraktion erklärte, der Gesetzentwurf sei nicht geeignet, um Arbeitnehmer stärker am Wohlstand zu beteiligen. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass es keine verbindliche Insolvenzregelung gebe. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen