Kontrollfunktion des Staates mangelhaft?


Sie sind kaum auf ihre Aufgabe vorbereitet: Vertreter des Bundes in Hauptversammlungen von Unternehmen
Kleine Anfrage zur Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktion des Staates als Anteilseigner

(27.01.09) - Vertreter des Bundes in Hauptversammlungen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden auf ihre Tätigkeit nicht besonders vorbereitet. In der Regel würden dafür Personen ausgewählt, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung geeignet seien, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11536) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11323).

Vorbemerkung der Fragesteller
"Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktion des Staates als Anteilseigner Immer wieder geraten Unternehmen im staatlichen Besitz, mit staatlicher Mehrheit bei den Anteilen oder mit maßgeblicher staatlicher Beteiligung in die Schlagzeilen. Die Medien berichten über die Überwachungsskandale bei der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG. Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Telekom AG bei den Servicecentern führen in zahlreichen Regionen zu starken Protesten.

Die Deutsche Bahn AG ist mit den Problemen beim ICE-Einsatz in der Kritik. Die Deutsche Post AG musste nach den Verlusten auf dem US-Paketmarkt ihre Gewinnerwartungen drastisch reduzieren. Managementprobleme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe und den Landesbanken haben sowohl die Medien, als auch Bund und Länder stark beschäftigt. Dabei drängt sich die Frage auf, ob der Staat bei der Kontrolle seiner Beteiligungen versagt.

Auch bei dem Bankenrettungspaket ist ein ähnliches Versagen zu befürchten, da der Bund auch dort auf verbindliche Vorgaben für die Geschäftspolitik der Banken verzichtet und eine aktive Rolle als Anteilseigner ausschließt".
(Bündnis 90/Die Grünen: Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen