Geheimhaltung und Informationsfreiheit abwägen


Nachfrage der FDP zur Freigabe von Akten durch die Bundesregierung
Anteil von Verschlusssachen, die als "Geheim" oder "Streng geheim" eingestuft werden, sei gering bzw. verschwindend gering

(29.12.08) - Der überwiegende Anteil der jährlich als Verschlusssache (VS) eingestuften Akten in den Bundesministerien ist mit dem Geheimhaltungsgrad "Nur für den Dienstgebrauch" versehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11354) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11079) hervor, die sich mit einer Reihe von Einzelfragen der Freigabe von Akten durch die Bundesregierung beschäftigt.

Die FDP hatte vorbemerkt:
Einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" zufolge, ist nach wie vor ein großer Teil der Akten der Bundesregierung nicht freigegeben und damit fürWissenschaft und Öffentlichkeit weiter nicht zugänglich. Die geltenden
Regelungen zur Freigabe von Akten haben sich als praxisfern und umständlich erwiesen, so ist eine Freigabe von als geheim bzw. vertraulich eingestuften Akten nur durch die Stellen möglich, welche die entsprechende Einstufung vorgenommen haben. Die Folge ist, dass eine Freigabe oft erst mit erheblicher Verzögerung erfolgt. Eine pauschale Frist zur Freigabe von Akten wäre einer demokratischen Regierung, die ihre Legitimation auch aus einem Höchstmaß an Transparenz bezieht, weitaus angemessener.


Antwort der Bundesregierung:
Bei höher eingestuften VS werde in der Regel "Vertraulich" gesetzt. Der Dieser Verschlusssachengrad werde nach der aktuell geltenden Verschlusssachenanweisung nicht nach einer einheitlichen Frist aufgehoben, schreibt die Regierung weiter.

Den Interessen von Wissenschaft und Öffentlichkeit trage die Regierung angemessen Rechnung, indem bei Anträgen auf Informationszugang einzelne Vorgänge geprüft und - so weit möglich - zur Verfügung gestellt würden. Hierbei müssten stets Geheimhaltungsinteresse und Informationsfreiheit abgewogen werden.

Als Hinderungsgründe kommen laut Bundesregierung die Gefährdung von Ermittlungsverfahren oder der Quellenschutz in Betracht. Seit Beginn der 16. Wahlperiode wurden 19 Anträge auf Einsichtnahme gestellt, bei denen es um Akten ging, die älter als 30 Jahre sind. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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