Berufsausübungsfreiheit und staatliche Überwachung


Rechtsanwälte sollten nach dem Willen der FDP nicht überwacht werden dürfen
Mehr Berufsgruppen von staatlichen Überwachungsmaßnahmen ausnehmen


(11.12.08) - Für Rechtsanwälte soll es nach Auffassung der FDP-Fraktion ein einheitliches Verbot staatlicher Überwachungsmaßnahmen geben. Die Trennung in Strafverteidiger und übrige Rechtsanwälte mache keinen Sinn, schreiben die Liberalen in einem Gesetzentwurf " Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (160a StPO)" - (16/11170).

Die Strafprozessordnung sieht gegenwärtig vor, dass Rechtsanwälte, die nicht Strafverteidiger sind, kein absolutes Zeugnisverweigerungsrecht besitzen. Sie unterliegen vielmehr einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit, nach der entschieden wird, ob sie von der Polizei oder Staatsanwalt gezwungen werden können, auszusagen.

Die FDP argumentiert, die unterschiedliche Behandlung von Anwälten und Verteidigern verkenne die verfassungsrechtliche Stellung von Rechtsanwälten. Die gegenwärtige Rechtslage griffe in deren Berufsausübungsfreiheit ein. Sobald ein Mandant die Möglichkeit fürchten müsse, dass Ermittlungsmaßnahmen gegen seinen Anwalt als verhältnismäßig angesehen werden könnten, würde er seinem Anwalt gerade kritische Informationen nicht mehr anvertrauen, so die FDP.

Die Fraktion fordert weiter, dass der absolute Schutz vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen auch für in der Strafprozessordnung genannte bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Psychotherapeuten sowie Mitarbeiter von Presse- und Rundfunk gelten müsse. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen