Keine Verträge mit Steueroasen
Linke will Maßnahmen gegen illegale Finanzbeziehungen und Steueroasen
Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Notwendigkeit wirksamer nationaler wie internationaler Maßnahmen gegen Steuervermeidung, Steuerbetrug und Steuerdumping
Die Fraktion Die Linke fordert wirksame Maßnahmen gegen illegale Finanzbeziehungen. Steueroasen sollen ausgetrocknet werden. In einem Antrag (18/8132) wird verlangt, den Aufbau einer Bundesfinanzpolizei auch für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug umzusetzen. Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen wie Panama oder Virgin Islands sollen bis zur Umsetzung von wirksamen Maßnahmen gegen Steuertricks und bis zur Sicherstellung eines wirksamen automatischen Informationsaustausches aller steuerlich relevanten Informationen gekündigt werden.
Die Deutsche Bundesregierung wird außerdem zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Erhebung von Quellensteuern auf alle aus Deutschland abfließenden Zahlungen von Unternehmen und Kapitalerträge aufgefordert. Im Ausland erzielte Kapitalerträge von in Deutschland Steuerpflichtigen sollen mindestens genauso hoch besteuert werden wie im Inland erzielte Kapitalerträge. Zu den weiteren Forderungen der Abgeordneten gehören Strafen für Banken, in denen Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet wird. Diese Strafen sollen bis zum Entzug der Banklizenz reichen. Außerdem verlangt die Linksfraktion eine wirksame Vermögensbesteuerung.
Diverse Enthüllungen wie zuletzt die "Panama Papers" hätten die dringende Notwendigkeit wirksamer nationaler wie internationaler Maßnahmen gegen Steuervermeidung, Steuerbetrug und Steuerdumping deutlich gemacht, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß. Es müsse gewährleistet werden, dass sich niemand der Zahlung eines fairen Steueranteils entziehen könne. Auch in Deutschland selbst müssten Defizite beseitigt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 02.06.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.