Ausmaß des Pflegebetrugs noch unklar
Abrechnungsbetrug: Es werde nun daran gearbeitet, die Prüfverfahren und Kontrollen zu verbessern
Laut Fischbach gehen die Ermittlungsbehörden formal von organisiertem Betrug aus, aber nicht von Organisierter Kriminalität
Das Ausmaß des unlängst bekannt gewordenen Pflegebetrugsskandals ist noch unklar. Berichte, wonach durch den systematischen Abrechnungsbetrug ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sei, könnten derzeit nicht bestätigt werden, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) im Gesundheitsausschuss des Bundestages, wo die Abgeordneten ausführlich über das Thema berieten.
Fischbach warnte, es dürfe infolge des Skandals nicht eine ganze Branche in Verruf geraten. Eine Herabsetzung der Pflege insgesamt sei völlig ungerechtfertigt, denn die weitaus meisten Pflegedienste arbeiteten redlich und auf einem guten Niveau. In der ambulanten Pflege würden immense Anstrengungen unternommen, um die Patienten zu versorgen. Um die Branche zu schützen, dürfe jedoch Kriminalität auf gar keinen Fall geduldet werden.
Die Staatssekretärin bestätigte, dass es sich nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden um Täter aus einer "geschlossenen Sprachgruppe" handelt. Die Rede ist von mutmaßlichen Betrügern aus dem russischen Sprachraum, die unter anderem schwerpunktmäßig in Berlin aktiv waren und mit unterschiedlichen Methoden falsch abgerechnet haben. Laut Fischbach gehen die Ermittlungsbehörden formal von organisiertem Betrug aus, aber nicht von Organisierter Kriminalität.
Es werde nun daran gearbeitet, die Prüfverfahren und Kontrollen zu verbessern, sagte Fischbach. Vorschläge dazu würden in Kürze vorgestellt. Erwogen werden auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Gesundheit und Pflege, um möglichen Betrugsfällen rasch auf die Spur zu kommen.
In Verdachtsfällen sei auch der Datenabgleich enorm wichtig, sagte Fischbach. Zudem sollten die Zulassungsvoraussetzungen für die ambulante Intensivpflege überprüft werden. Unangemeldete Kontrollen in Pflegediensten seien jetzt schon möglich. Rechtlich schwierig seien jedoch Kontrollen in privaten Wohnungen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 02.06.16
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