Registriert: Lobbyarbeit und deren Nutznießer
Transparenz in den gesetzgeberischen Entscheidungen: Linksfraktion fordert Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters
Die Leitung des Registers und die Durchsetzung von Sanktionsmöglichkeiten solle eine überparteiliche Stelle im Bundestag übernehmen
(02.07.10) - Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Deutsche Bundesregierung ein verpflichtendes Lobbyistenregister einführen. Dadurch solle der Grundsatz der Öffentlichkeit parlamentarischer Prozesse erfüllen werden, fordert die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (17/2096).
Im Register müsse sich jeder eintragen, der "Einfluss ausüben will" und zu diesem Zweck Kontakt zu Personen aufnimmt, die in die Gesetzgebung involviert sind. Auch "Lobbyarbeit und deren Nutznießer" seien im Register zu vermerken. Wenn Lobbyisten nicht in eigenem Interesse handeln fordert die Fraktion, dass Auftraggeber und deren Aufwendungen angegeben werden müssen, ebenso wie das Ausleihen von externen Mitarbeitern von Lobbyisten.
Die Leitung des Registers und die Durchsetzung von Sanktionsmöglichkeiten solle eine überparteiliche Stelle im Bundestag übernehmen. Durch die Veröffentlichung des Registers und der Aufwendungen von Lobbyisten im Internet ist für die Fraktion die Transparenz in den gesetzgeberischen Entscheidungen gegeben.
Wichtig ist den Abgeordneten ebenfalls, dass Gesetzesentwürfe und parlamentarische Initiativen "gleichberechtigt zugänglich" gemacht werden. So solle jede Person, die an einer Gesetzausarbeitung der Bundesregierung mitgewirkt hat, dieser aber nicht angehört, im Internet nachlesbar sein. Auch bei öffentlichen Anhörungen zu parlamentarischen Initiativen seien die Sachverständigen, die einladende Partei und die Stellungnahmen umgehend im Internet zu veröffentlichen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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