Regulierung des "Grauen Kapitalmarkts"


SPD-Fraktion verlangt Gesamtkonzept beim Anlegerschutz
Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich der Finanzdienstleistungen

(02.07.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich der Finanzdienstleistungen vorlegen. Die SPD-Fraktion fordert in einem entsprechenden Antrag (17/2136), der Aspekt des Verbraucherschutzes müsse in allen Phasen von der Entwicklung bis zum Erwerb von Finanzprodukten verankert werden. Dafür verlangt die Fraktion ein als "Finanz-TÜV" bezeichnetes Maßnahmenpaket.

So sollen für alle Finanzvermittler und Finanzberater Mindeststandards festgelegt werden, die von einer Aufsicht überwacht werden sollen. Zu den Mindeststandards zählt die SPD-Fraktion einen durch Prüfung belegten Nachweis der Berufsqualifikation, den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und eine Registrierungspflicht. Außerdem sollen Finanzvermittler "nicht nur hinsichtlich ihrer Tätigkeit sachkundig, sondern auch persönlich zuverlässig sein".

Die "unabhängige Honorarberatung" beim Vertrieb von Finanzprodukten soll durch die Schaffung eines neuen Berufsbildes "zertifizierter Finanzberater" und die Einführung einer Honorarordnung gestärkt werden. Die Finanzdienstleistungsunternehmen sollen zur Erstellung von standardisierten Produktinformationsblättern mit Hinweisen auf Renditechancen und Risiken bis hin zum Totalverlust sowie den Kosten des Produkts verpflichtet werden.

Die SPD-Fraktion verlangt eine Regulierung des "Grauen Kapitalmarkts". So soll der gesetzliche Finanzinstrumente begriff auf Anteile von geschlossenen Fonds erweitert werden. Die Verbraucherorganisationen sollen künftig als "Marktwächter" den Finanzmarkt beobachten, Hinweise und Erfahrungen der Verbraucher systematisch erfassen und an die Finanzaufsicht weitergeben. Sie sollen außerdem Unterlassungsklagen gegenüber unlauteren Anbietern erheben können.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion sind "schlecht qualifizierte, aber auch betrügerische Anlageberatung und -vermittlung" kein Randphänomen mehr. In Deutschland seien über 800.000 Finanzprodukte auf dem Markt. Das wahre Verlustrisiko werde in den Hochglanzprospekten zu oft verschleiert oder gänzlich verschwiegen.

Unter Berufung auf Angaben der Verbraucherzentrale schreibt die SPD-Fraktion von 40 bis 50 Milliarden Euro, die Anleger pro Jahr in Produkte des Grauen Kapitalmarktes investieren würden. Da dieser Markt weitgehend unbeaufsichtigt sei, seien Geldanlagen für die Verbraucher besonders risikoreich.

Die Anfang 2010 eingeführte Verpflichtung zur Dokumentation von Beratungsgesprächen habe ergeben, dass zwei Drittel der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüften Beratungsprotokolle nicht die notwendigen Angaben enthalten hätten, kritisiert die SPD-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen