Freiheit von Forschung und Lehre
Geheimverträge zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen?
Linksfraktion vermutet Einflussnahme von Unternehmen auf Universitäten
(20.07.11) - Die Deutsche Bank habe 2006 einen Kooperationsvertrag mit zwei Berliner Universitäten geschlossen. Das geht aus Medienberichten hervor, die in einer Kleinen Anfrage (17/6544) von der Linksfraktion zitiert werden. In dem Vertrag sei "eine Forschungsinitiative zwischen der Deutschen Bank, der Humboldt Universität und der technischen Universität Berlin über vier Jahre" vereinbart worden.
Problematisch dabei sei, so die Fraktion, dass die Universitäten pro Jahr drei Millionen Euro zur Finanzierung von jeweils einer Stiftungsprofessur erhalten haben. das führe zu "deutlicher Verunsicherung", da die Vereinbarungen "im Spannungsverhältnis mit dem grundgesetzlich gesicherten Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre" stehe.
Eine ähnliche Kooperation, so heißt es weiter, würde auch zwischen der Universität Bremen und dem Raumfahrt- und Rüstungskonzern OHB bestehen. Im Rahmen der Kleinen Anfrage will die Linksfraktion von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob diese über diese Verträge informiert gewesen sei und ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar seien. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.