Lesbarkeit der Organspendeerklärung


Petitionsausschuss: Einer Speicherung des Organspendewunsches auf dem neuen elektronischen Personalausweis stehen die Abgeordneten jedoch skeptisch gegenüber
Gesetzgeber dürfe die Bereitschaft zur Organspende "weder verlangen noch anordnen"


(28.10.11) - Der Petitionsausschuss unterstützt das Ansinnen, die Lesbarkeit der Organspendeerklärung zu gewährleisten und damit ein rechtzeitiges und ordnungsgemäßes Handeln der Notärzte sicherzustellen. Einer Speicherung des Organspendewunsches auf dem neuen elektronischen Personalausweis stehen die Abgeordneten jedoch skeptisch gegenüber. Dennoch beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesinnenministerium als Material zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

In seiner Eingabe fordert der Petent, für alle Bundesbürger die Möglichkeit zu schaffen, freiwillig die Wünsche zum Verfahren bei einer Organspende nach dem Ableben auf dem neuen elektronischen Personalausweis speichern zu lassen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die minderwertige Qualität der aktuellen Organspendeausweise auf Pappkarten nicht gewährleiste, dass das Dokument auch starken Materialbelastungen standhalte und daher oftmals nur schlecht oder gar nicht mehr lesbar sei. Notärzte, so heißt es in der Petition weiter, wüssten bei der Speicherung auf dem elektronischen Personalausweis jederzeit wo sie suchen müssten. Außerdem würden die Bürger beim Beantragen des Ausweises angeregt, sich Gedanken über eine Organspende zu machen. Aus Sicht des Petenten haben viele Menschen deshalb keinen Organspendeausweis, weil sie nie damit konfrontiert worden seien und es ihnen lästig erscheine, noch eine Karte mehr im Alltag mit sich zu führen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass der Gesetzgeber die Bereitschaft zur Organspende "weder verlangen noch anordnen" dürfe. Es könne ebenfalls nicht verlangt oder angeordnet werden, dass sich jeder zu Lebzeiten mit der Frage der postmortalen Organspende so intensiv beschäftigt, dass er eine entsprechende Erklärung abgibt. Dies würde ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen darstellen, urteilen die Abgeordneten. Gleichwohl sei es zu begrüßen, wenn möglichst viele Bürger zu Lebzeiten in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes eine solche Entscheidung treffen.

Was jedoch die vorgeschlagene Verbindung einer Organspendeerklärung mit dem Personalausweis angeht, so sei dies "bereits mehrfach vorgeschlagen und geprüft, jedoch im Ergebnis stets verworfen" worden, schreibt der Petitionsausschuss. Hintergrund dafür sei gewesen, dass in diesem Falle personenbezogene Daten mit medizinischem Hintergrund in das Dokument aufgenommen würden und in jeder Kontrollsituation – unabhängig von der Erforderlichkeit im Ernstfall - zur Kenntnis genommen würden.

Der Ausschuss verweist weiterhin darauf, dass man sich schon in früheren Petitionsverfahren mit dem Vorschlag beschäftig habe, die Organspendeerklärung elektronisch auf der Mitgliedskarte der Krankenkasse vermerken zu lassen. Damit könne man auch viele Forderungen der vorliegenden Petition umsetzen, heißt es weiter. Die Frage, wie und zu welchem Zeitpunkt die Aufnahme einer Erklärung zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte jedoch im Einzelnen umgesetzt werden kann, müsse nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums noch geklärt werden, schreiben die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen