Anti-Doping-Kampf und Datenschutzproblematik


Datenschützer: Anti-Doping-System schränkt Grundrechte der Sportler ein
Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte seien nicht dadurch zu rechtfertigen, dass die betroffenen Sportler einer entsprechenden Kontrolle nicht ausdrücklich widersprochen hätten


(27.10.11) - Das auf den Richtlinien der Internationalen Anti-Doping-Agentur (Wada) aufbauende Anti-Doping-System in Deutschland greift unter verschiedenen Gesichtspunkten in den Grundrechtsbereich der Sportler ein. Diese Ansicht vertraten die Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink (Rheinland-Pfalz) und Ulrich Lepper (Nordrhein-Westfalen) vor dem Sportausschuss. Insbesondere das Meldesystem "Adams", in dem die Sportler ihre Aufenthaltsorte für drei Monate im Voraus angeben müssten, sowie die Weitergabe erhobener Daten durch die) an die Wada sind aus Sicht der Datenschützer problematisch.

Die Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte seien nicht dadurch zu rechtfertigen, dass die betroffenen Sportler einer entsprechenden Kontrolle nicht ausdrücklich widersprochen hätten, sagte Brink. Von einer freiwilligen Einwilligung könne nicht die Rede sein, da im anderen Fall die Berufsausübung nicht möglich sei. Es handle sich also um eine "Friss oder stirb-Situation", urteilte der Datenschutzbeauftragte. Sein nordrhein-westfälischer Kollege Lepper machte deutlich, dass es seiner Aufsichtsbehörde nicht darum gehe, zu verhindern, dass deutsche Sportler an internationalen Wettkämpfen teilnehmen können. "Die Grundrechte gelten aber auch für Sportler", stellte Lepper klar.

Die für die nationalen Dopingkontrollen zuständige Nada habe schon frühzeitig auf die Datenschutzproblematik hingewiesen, sagte Nada-Vertreter Lars Mortsiefer. Es gebe schon seit längerem "konstruktive Gespräche" mit mehreren Landesdatenschutzbeauftragten über Probleme, "die auch wir sehen". So sei auch aus Sicht der Nada die Speicherung der erhobenen Daten über acht Jahre "nicht verhältnismäßig". Gleichwohl stehe fest: "Die Nada muss internationale Vorgaben in Deutschland umsetzen." Wolle man also Verbesserungen im Bereich des Datenschutzes erreichen, könne dies nur in Zusammenarbeit mit den Athleten und den internationalen Partnern gelingen.

Aus Sicht der Athleten warnte Silke Kassner vom Beirat der Aktiven im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vor überzogenen Datenschutzanforderungen. Die Athleten hätten die Regelungen des Wada-Codes 2009 akzeptiert, auch wenn das Adams-System sehr aufwendig sei. "Das System ist aber aktuell alternativlos", sagte Kassner. Sport bestehe nun einmal aus Regeln, wozu auch das Dopingkontrollsystem gehöre. Datenschutz, so die Wildwasser-Kanutin weiter, dürfe nicht das Kontrollsystem gefährden.

Der Basketball-Nationalspieler Heiko Schaffartzik nannte den Kampf gegen Doping "wichtig und essenziell" und forderte zugleich die Intimsphäre der Sportler stärker zu respektieren. So sei die sogenannte Sichtkontrolle beim Urinieren des Sportlers in den Messbecher "demütigend". Auch die im Adams-System geforderte Weitergabe der Adressdaten von Personen, bei denen man in den kommenden drei Monaten zu übernachten vorhabe, sei fragwürdig. Auf diese Weise würde etwa ein homosexueller Sportler durch die Angabe eines dauerhaften Übernachtungspartners "sich vor der Nada outen müssen, auch wenn er seine sexuelle Orientierung eigentlich geheim halten möchte", kritisierte der Basketballer. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen