Grüne verlangen einheitlichen Anlegerschutz
Schutzniveau für die Bürger durch eine laufende Kontrolle von Finanzdienstleistern auf dem "grauen Kapitalmarkt" erhöhen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert in ihrem Antrag, dass der "graue Kapitalmarkt" mit seinen "Phantasieprodukten" bei allen Regulierungsvorhaben für den Kapitalmarkt unangetastet geblieben sei
(22.06.09) - Geschlossene Fonds sollen anderen Anlageprodukten bei der Finanzaufsicht gleichgestellt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (16/13402) eine laufende Kontrolle von Finanzdienstleistern auf dem "grauen Kapitalmarkt". Die uneinheitliche Regulierung führe zu einem unterschiedlichen Schutzniveau für die Bürger.
Auch Finanzberater müssten unterschiedlichen Pflichten entsprechen, je nachdem, ob sie eine fondsgebundene Lebensversicherung, ein Zertifikat oder einen geschlossenen Schiffsfonds anbieten würden. Dies werde für alle Seiten verwirrend und für die Anleger sogar gefährlich.
Die Fraktion kritisiert in ihrem Antrag, dass der "graue Kapitalmarkt" mit geschlossenen Fonds und "Phantasieprodukten" wie Bankgarantiegeschäften und Depositendarlehen bei allen Regulierungsvorhaben für den Kapitalmarkt unangetastet geblieben sei. Dies habe zu einer Spaltung des Kapitalmarktes geführt, die überwunden werden müsse.
Geschlossene Fonds, die sich zum gängigen Anlageprodukt entwickelt hätten, seien bereits für eine Million Anleger zum Desaster geworden. Die Summe der am grauen Kapitalmarkt versickerten Gelder werde in Schätzungen auf bis zu 30 Milliarden Euro beziffert. Trauriger Höhepunkt sei die Insolvenz der "Göttinger Gruppe" gewesen, bei der 1 Milliarde Euro Anlegergelder verloren gegangen seien.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass das am "grauen Kapitalmarkt" verlorene Geld für die Finanzierung von Unternehmen am geordneten Kapitalmarkt fehle. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.