Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Vergütungs- und Provisionsregelungen bei Banken


Anlegerschutz: Dr. Beate Merk für gesetzliche Maßnahmen gegen den Verkaufsdruck bei Banken und Finanzdienstleistern
Gesetzentwurf zu den Vergütungssystemen im Banken- und Versicherungswesen: "Provisionssysteme dürfen Kundenbelange nicht ausblenden"


(18.03.10) - Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert, dass die internen Vergütungs- und Provisionsregelungen der Banken und Finanzdienstleister künftig auch die Belange der Kunden angemessen berücksichtigen müssen.

"Die Bundesregierung will mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf zu den Vergütungssystemen im Banken- und Versicherungswesen eine Stabilisierung der Unternehmen und Ausrichtung an langfristigen Zielen erreichen, was ich uneingeschränkt unterstütze. Aber der Gesetzentwurf greift in einem sehr wesentlichen Punkt zu kurz", sagte die bayerische Ministerin.

"Der Verkaufs- und Provisionsdruck in den Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen ist eine zentrale Ursache dafür, dass den Kunden eine Kapitalanlage aufgedrängt wird, die überhaupt nicht ihren Bedürfnissen oder ihrer Risikobereitschaft entspricht. Auch bei Krediten führen zunehmend variable Gehaltsbestandteile dazu, dass die Berater und Vermittler in erster Linie an ihre Verkaufszahlen denken."

Hier setzt das Bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerium mit einem entsprechenden Änderungsantrag im Bundesrat an. Für Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen bestehen gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen, bei der Anlageberatung Interessenkollisionen zu vermeiden und nur Produkte zu empfehlen, die den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. Diese Pflichten müssen sich auch in den Vergütungssystemen widerspiegeln, die künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen geprüft werden sollen.

Dr. Beate Merk sagte: "Nur so wird es uns gelingen, die Ursachen für fehlerhafte Beratung und wirtschaftliche Schäden der Kunden an einer sehr wesentlichen Wurzel zu bekämpfen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen