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SPD-Fraktion fordert Patientenrechtegesetz


Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern gesetzlich verankern und erweitern
Abgeordnete wollen auch die Rechtsposition der Patienten im Bereich der ärztlichen Dokumentation verbessern


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(18.03.10) - Die SPD-Fraktion macht sich für ein Patientenrechtegesetz stark. In einem Antrag (17/907) fordert sie, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz zusammenzuführen.

Zudem müssten die Patientenrechte erweitert werden. Ein zentraler Aspekt sei die Patientensicherheit. Dabei habe Fehlervermeidung oberste Priorität, schreiben die Abgeordneten. Sie schlagen vor, arbeitsrechtliche Sanktionen für Meldungen eigener und fremder Fehler auszuschließen. Fehler müssten bekannt werden, um zu analysieren, "an welchen Stellen es Schwachpunkte gibt und welche Mechanismen greifen, um Schadensfolgen zu verhindern", begründet die SPD ihren Vorstoß.

Ferner verlangt die Fraktion, die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern gesetzlich zu verankern und zu erweitern. Allerdings strebt sie keine vollständige Beweislastumkehr an. Dies könnte zur Folge haben, dass Versicherungen bestimmte Facharztgruppen nicht mehr versichern, bestimmte Behandlungen nicht mehr angeboten und Versicherungskosten auf Patienten abgewälzt würden, erläutern die Sozialdemokraten.

Die Abgeordneten wollen die Rechtsposition der Patienten im Bereich der ärztlichen Dokumentation verbessern. Noch immer sei es für Patienten, aber auch für Rechtsanwälte und Gerichte schwierig, im Streitfall Zugang zu vollständigen Patientenakten zu bekommen, heißt es in dem Antrag.

Außerdem sollen nach dem Willen der SPD die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Stimmrecht erhalten. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. (Deutscher Bundestag: ra)

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Meldungen: Gesetze

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Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Web Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die sogenannte ”Button"-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde demnach nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders grafisch hervorgehobenen Hinweis (”button"), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde.

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Per Gesetz Arzneimittelausgaben begrenzen Die Koalitionsfraktionen haben Maßnahmen zur Senkung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den Weg gebracht. Dazu haben sie Änderungsanträge zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" (17/1297) vorgelegt, mit denen sich der Gesundheitsausschuss beschäftigte.

Ratingagenturen stehen vor neuen Pflichten Ratingagenturen sollen in Zukunft besser beaufsichtigt werden. Der Finanzausschuss stimmte dem von der Bundesregierung vorgelegten Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung (17/716, 17984) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnten ab.

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Vergütungs- und Provisionsregelungen bei Banken Änderung mehrerer umweltrechtlicher Vorschriften