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Einheimischenmodelle: EU-Klage droht


EU-Kommission will Deutschland wegen des bayerischen Einheimischenmodells verklagen
Joachim Herrmann übt Kritik: "Einheimischenmodelle sind mit Europarecht vereinbar – Kommission mischt sich in ureigene kommunale Aufgaben ein"


(05.07.10) - Die EU-Kommission möchte die bayerischen Einheimischenmodelle vor den Europäischen Gerichtshof bringen und Deutschland wegen einer Verletzung von Europarecht verklagen.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sagte: "Mit ihrer beabsichtigten Klage will sich die Kommission einmal mehr unnötig in Fragen der kommunalen Selbstverwaltung einmischen. Unsere Einheimischenmodelle für Bauland haben sich bewährt. Den von der Kommission behaupteten Europarechtsverstoß kann ich nicht erkennen. Örtliche Siedlungspolitik ist eine ureigene kommunale Aufgabe. Die Kommission verfällt hier erneut ihrem häufigen Drang, den Gestaltungsspielraum unserer Kommunen zu beschneiden. Gegen diesen Angriff auf unsere Kommunen und ihr Selbstverwaltungsrecht werden wir erbitterten Widerstand leisten."

Die Einheimischenmodelle sind ein Instrument bayerischer Siedlungspolitik. Ortsansässige erhalten durch Preisnachlässe beim Grundstückskauf die Möglichkeit, in ihrem Heimatort Wohnhäuser zu errichten. Hiervon profitieren vor allem junge, ortsansässige Familien, die sonst oftmals gegenüber finanzkräftigen Auswärtigen benachteiligt wären oder aus finanziellen Gründen abwandern müssten.

Herrmann erklärte: "Die Einheimischenmodelle sind wichtig, um gewachsene und ausgewogene Bevölkerungsstrukturen in unseren bayerischen Städten und Gemeinden zu erhalten. Mit ihnen sichern wir die Eigenart unseres ländlichen Raumes. Wir werden es nicht zulassen, dass uns die EU-Kommission dieses wichtige Instrument aus der Hand nimmt."

Der Innenminister betonte, dass die Einheimischenmodelle mit Europarecht vereinbar seien. So sei es höchst unwahrscheinlich, dass EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten ernsthaft in der Ausübung ihrer Grundfreiheiten abgehalten würden, nur weil ein kleines Kontingent an Bauland nicht sofort zu vergünstigten Konditionen erworben werden könne.

Zudem stehen auch EU-Bürgern nach Ablauf einer im Einheimischenmodell festgelegten Wartezeit die vergünstigten Konditionen der Einheimischenmodelle zur Verfügung. Schließlich sei die Ortsansässigkeit nicht das einzige Kriterium, vielmehr würden auch das Einkommen, die Vermögensverhältnisse, die familiäre Situation und vorhandener Grundbesitz eine Rolle spielen. (Bayerisches Innenministerium: ra)


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