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Meldung der Kompensationspflichten


Beschluss über Pflichten zur Kompensation von Emissionen aus dem Luftverkehr
CORSIA: Rat legt Standpunkt zu Beschlussvorschlag fest



Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Die EU-Mitgliedstaaten haben zusagt, bereits an der Pilotphase, die im Januar 2021 begonnen hat, teilzunehmen. Der Beschluss soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ab der ersten Frist im November 2022 ihren Meldepflichten nachzukommen und die Wirtschaftsbeteiligten mit Sitz in der EU über ihre Kompensationspflichten zu informieren. Die Überarbeitung des Emissionshandelssystems für den Luftverkehr, mit dem CORSIA in EU-Recht umgesetzt wird, ist Gegenstand eines weiteren Vorschlags der Kommission, der derzeit vom Rat und vom Parlament geprüft wird.

Das Verhandlungsmandat für den vorgeschlagenen Beschluss ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und ihre Meldepflichten entsprechend den von der ICAO festgelegten Fristen und Methoden zu erfüllen, bis die neuen Vorschriften im Rahmen der Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems für den Luftverkehr von den gesetzgebenden Organen der EU erlassen worden sind und ihre Umsetzung in das Recht der Mitgliedstaaten abgeschlossen ist.

Hintergrund
CORSIA wurde von der ICAO im Jahr 2018 vereinbart, um die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs auf den Stand von 2019-2020 zu begrenzen. Das System ergänzt ein breiteres Maßnahmenpaket, das unter anderem Verbesserungen an der Flugzeugtechnologie, operative Verbesserungen und nachhaltige Flugkraftstoffe vorsieht.

Die CORSIA-Verpflichtungen gelten bereits. Die Anforderungen an die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung ("Monitoring, Reporting and Verification", MRV) hinsichtlich der CO₂-Emissionen internationaler Flüge gelten seit dem 1. Januar 2019. Diese Verpflichtungen wurden durch Sekundärrechtsvorschriften in EU-Recht umgesetzt.

Die Kompensationspflichten im Rahmen von CORSIA gelten ab dem 1. Januar 2021. Die Teilnahme an der CORSIA-Pilotphase (2021-2023) und der ersten Phase (2024-2026) ist freiwillig. (EU-Rat: ra)

eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 17.08.22


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